Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Ich und meine Familie sind Ostern umgezogen.Bei der Schlüsselübergabe hat der Vermieter nichts zu bemängeln gehabt ausser ein paar Macken im Treppenhaus am Geländer!Für diesen Schaden haben wir auch unsere Haftpflichtversicherung eingeschaltet.Heute bekommen wir plötzlich ein Schreiben vom Rechtsanwalt das wir einen Schadensersatz von 1831,91 EUR bezahlen sollen.Da sind kosten vom Treppenhaus und noch andere Schönheitsreperaturen vom Bad dabei.Meine Frage:Müssen wir dafür aufkommen? Kann der Vermieter im nachhinein sowas verlangen? Ich bin echt verzweifelt,das ist eine menge Geld für uns! Es wäre nett wenn sie meine Frage beantworten könnten.Vielen dank im voraus. Mfg Tanja B.
Liebe Tanja, sorry, hier geht es nur um das Thema r-u-b. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens oder den Mieterverein. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente