molly123
Mein Vermieter hat sein Schreiben an mich verloren. Jetzt will er das zugesendete an mich wieder haben, um es zu kopieren. Es geht um Mieterhöhung. Möchte ihm das Schreiben aber nicht geben, da er sehr unfreundlich war und es sich so angehört hat, wenn ich es ihm nicht aushändige, es konsequenzen geben würde. Was tun? Danke
RUB
Berlin!
Dein Vermieter hat das Mieterhöhungsverlangen, dass er Dir geschickt hat, bei sich selbst verloren? Tja. das ist dann sein Pech. Du bist nicht verpflichtet, ihm Kopien auszuhändigen. allerdings kannst Du Dich auch nicht wahrheitswidrig darauf berufen, das Schreiben nie bekommen zu haben. Also hilft es dir auch nicht viel, wenn Du Dich stur stellst.
molly123
Hallo Berlin. Soll ich ihm die Kopie geben?
Tini_79
Hat er das handschriftlich gemacht? Ich denke nicht, also wird er doch das Schreiben abgespeichert haben. Sehr merkwürdig.
Berlin!
das kann ich nicht für Dich entscheiden. Wie gesagt: Du kannst Dich nicht darauf berufen, das Schreiben gar nicht erhalten zu haben. Eine Verpflichtung, eine Kopie dem Vermieter auszuhändigen, weil er bei sich keine Kopie des Schreiben (mehr) hat, besteht aber auch nicht. Ich weiß ja schon nicht, um was für ein Schreiben es geht.
molly123
War mit der Mieterhöhung nicht einverstanden. Daraufhin hat er ein Kündigungsschreiben geschickt, wenn ich bis zum 01.06 die Erhöhung nicht bezahle mir bis zum 31.12. kündigt
User-1753445573
Ich würde mich an den Mieterschutzbund zur Beratung wenden. Frau Bader wird vermutlich nicht antworten da es kein RUB Thema ist.
mellomania
sozusagen erpressen und dann noch genau das schreiben verlieren? vielleicht möchte er mit der kopie das einverständnis erzwingen oder so? das ganze an sich riecht seltsam...
Berlin!
Ist das Mieterhöhungsverlangen korrekt, sprich: ist die neue, höhere Miete in Ordnung, dann hat der Vermieter einen Anspruch auf Zustimmung. Die Zustimmung des Mieters kann ggf. auch gerichtlich ersetzt werden. Ein Kündigungsgrund ist das erstmal nicht, allerdings zahlt der Mieter ja auch zu wenig Miete, Das wiederum ist ein Kündigungsgrund (unter bestimmten Voraussetzungen). Eine Mieterhöhung ist unbestimmte Fristen gebunden. Der Vermieter kann also unter Einhaltung der Voraussetzungen jederzeit eine neue Mieterhöhung durchsetzen. es bringt also relativ wenig, sich um die Aushändigung einer Kopie zu zanken. Ich rate Dir, rechtliche Beratung beim Mieterverein, Mieterschutzbund etc. in Anspruch zunehmen. Zeitnah.
Ähnliche Fragen
hallo, ich weis nicht ob sie sich auskennen mit mietgesetzen! Es geht darum mein mann hat eine neue arbeit und wir können ab nächsten monat immer erst am 15. unsere miete zahlen. Jetzt ist unser vermieter völlig ausgetickt! Ja nein am 3 muss die miete auf dem konto sein!! Sonst sperrt er die tür zu!! (der vermieter wohnt unter uns) und das wir n ...
ich muss ab nächsten Monat die Miete selbst zahlen ( 500,- ) weil das Sozialamt meint,ich würde ja genug Geld bekommen..Elterngeld,Uvg,Kindergeld..leider habe ich auch einige Inkassosachen laufen.kann man da gegen an gehen ? oder hat das Amt recht ?
Hallo Frau Bader, ich bin nicht verheiratet und habe einen 18 Monate alten Sohn, der nun ab Ende August mit 2 Jahren in den KIGA kommt, damit ich 6 Stunden arbeiten gehen kann (mehr geht nicht, da eine Strecke zur Arbeit ca. 45 Min.) Ich trenne mich gerade von meinem Partner, und bleibe in unserer gemeinsamen Wohnung. Nun meine zwei Fragen ...
Guten Morgen! Und zwar hätte ich ein paar Fragen und zwar folgendes: WIr haben eine 77qm große Wohnung und zusätzlich 1 seperaten Raum zum waschen (Waschküche für alle) dieser Raum ist jetzt schon 1,5 Jahre am Schimmel. Letztes Jahr hat der Hausverwalter das Dach von diesem Raum machen lassen, was aber nicht ordentlich gemacht wurde, weil imm ...
Hallo, ich habe im Oktober geheiratet, wir sind mittlerweile aber leider getrennt. unser gemeinsames kind kam vor drei wochen zur welt. wir wohnten gemeinsam in einer wohnung, von der seine eltern vermieter sind. offiziell zahlte er miete an seine eltern. er wohnt jetzt bei seinen eltern zuhause und ich mit dem kind alleine in der wohnung. wir s ...
Hallo... Es ist meine erste Wohnung und ich habe eine frage, mein Mietvertrag ist befristet und mein Vermieter erhöht die Miete ständig. Ich zahle knapp 600 Euro für eine 2 Zimmer wg die sehr alt ist wo die Dusche noch in der Küche ist ( sehr Renovierungsbedürftig ) . Mein Baby kommt im Dezember und er hat auf grund der Nebenkostenabrechnung die ...
Hallo. Ich habe eine Frage wegen Miete. Ich habe mir aufgrund eines Vorfalls mit meinem Freund sofort eine Wohnung gesucht, die ich zum 1.11. beziehen kann. Nun ist es so, dass ich in unserer gemeinsamen Wohnung im Mietvertrag stehe. Die neue Wohnung wird das Jobcenter bezahlen, da ich zu wenig Einkommen habe. Kann mein freund die Hälfte der Miete ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nächste Woche ziehe ich aus und mein Mann und ich möchten das Trennungsjahr einleiten. Bei der Berechnung des Trennungsunterhalts zieht mein Mann die Rate für unseren immobilienkredit ab. Meine Miete,die fast genauso hoch ist, darf ich aber nicht abziehen. Das Haus wird ihm außerdem demnächst überschrieben und ich werde au ...
Hallo, Ich bin in der 33 Woche bald kommt der kleine da ich so gut wie alleine dastehe habe ich so einige fragen. Ich bin / wahr in der Ausbildung die natürlich jetzt pausiert ist. Ich beantrage Elternzeit für 2 Jahre da ich bisher keinen früheren Kitaplatz habe und familiäre Unterstützung nicht möglich ist. Ich hatte in der Ausbildung 833€ verd ...
Guten Tag, ich bekomme 700€ Elterngeld für meine Zwillingsbabys (6 Monate) und bin zur Zeit auch wieder unbemerkt schwanger geworden. Mein Mann verlangt von mir die Hälfte von der Miete aber das kann ich mir nicht leisten. Die Miete kostet 950€ warm plus 115€ Strom, dass auf meinen Namen läuft und ich bezahle. Mein Mann verdient monatlich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit