Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mehrwert längere Elternzeit

Frage: Mehrwert längere Elternzeit

Frau_K00

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Guten Tag Frau Bader, Vor der Geburt meines Sohnes habe ich für 1 1/2 Jahre Elternzeit beantragt. Nach diesem Zeitraum möchte ich mit 70% wieder in meinen Beruf einsteigen. Nun stelle ich mir die Frage ob es Vorteile gibt, die Elternzeit auf 3 Jahre zu verlängern. Die 70% wären in den möglichen 30h machbar. Hat die Verlängerung Vorteile? Meine alte Stelle werde ich nicht mehr ausüben, da ich hierfür innerhalb eines Jahres zu 100% hätte zurück kommen müssen. Somit würde mir die Elternzeit keine berufliche Position sichern. Allerdings wäre ich in diesem Zeitraum "unkündbar". Gibt es weitere Aspekte, die ich in Betracht ziehen sollte? Steuerlich macht es keinen Unterschied, da es ja auf den Verdienst ankommt, oder? Das Elterngeld läuft mit dem geplanten Ende der Elternzeit aus. Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße Frau K


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Verlängern wäre gut, schon wegen dem Kündigungsschutz. Leider haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB


mellomania

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das problem ist, dass du kein anrecht auf eine verlängerung hast. du musstest dich für zwei jahre festlegen. eineinhalb jahre ez heißt danach arbeiten. wenn du jetzt nach eineinhalb jahren mit 70 prozent kommst, ist dein vertrag von vor der elternzeit futsch. hättest du gleich zwei jahre gemeldet und nach eineinhalb jahren teilzeit IN elternzeit gearbeitet, wäre der vertrag stehen geblieben. wenn dein AG zustimmt geht das ganze, er muss aber nicht. weiterer vorteil ist der kündigungsschutz. dne hast du nur solange elternzeit im hintergrund als schutzschild mitläuft. teilzeit außerhalb elternzeit, wie du vorhast, schützt nicht. nächster vorteil, wenn du ein weiteres kind erwartest un ein mutterschutz IN der elternzeit startet, kann auch der letzte tag er elternzeit sein (manchmal passt es genau), dann könntest du die laufende elternzeit (inkl. teilzeit, die ja auf die elternzeit befristet ist) auf einen tag vor dem neuen mutterschutz vorzeitig beenden um den vollen arbeitgeber anteil im mutterschutz zu erhalten, wie vor der ersten elternzeit. von daher wüde ich mit dem AG reden ob er der verlängerung zustimmt und dann IN der elternzeit die gewünschte teilzeit arbeiten. wenn er ablehnt, is blöd...


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