Hallo,
darf mein Sachbearbeiter vom Jugendamt mit meinem Ex Freund der nicht als Vater anerkannt ist Telefonieren und Informationen geben und darf er über meinen Ex Freund mir mitteilen lassen dass ich ihn anrufen soll? Der Sachbearbeiter kann mich jederzeit selbst telefonisch oder per Mail erreichen und mein Ex Freund wohnt in einer anderen Stadt.
Er kann nicht als Vater anerkannt werden, da ich auf dem Papier noch verheiratet bin (Geheiratet 2004, lange Geschichte, Scheidung läuft seit diesem Jahr).
Er hat ja momentan nicht mal das Umgangsrecht. Jetzt meinte er, man könne die Vaterschaftsanerkennung auch schneller vorantreiben, mein Anwalt sagte mir aber dass das erst geht wenn die Vaterschaft angefochten wurde. Und das kann sich ein halbes Jahr lang hinziehen.
Mein Ex Freund war 3 Monate auf Montage, in der Zeit hab ich mich auch von ihm getrennt und er hat den kleinen seitdem auch freiwillig nicht mehr gesehen (Hatte möglichkeiten her zu kommen aber es "lohnte" sich nicht für ihn)
Ich bekomm ständig was anderes zu hören. Ging aber davon aus dass das was mein Anwalt sagt auch gilt. Mein Ex Freund macht mich seit Wochen Psychisch fertig und jetzt vor Weihnachten will er mit allem Druck den kleinen sehen.
Ach ja, der kleine ist jetzt 10 Monate alt.
Vielleicht können sie mir etwas weiterhelfen.
Ich danke ihnen im.vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Knusperkatze
von
Knusperkatze
am 20.12.2022, 16:13
Antwort auf:
Mehrere Fragen. Jugendamt, Sachbearbeiter, Informationen an Dritte.
Hallo,
da Sie anwaltlich vertreten sind kann ich mich leider hierzu nicht äußern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.12.2022
Antwort auf:
Mehrere Fragen. Jugendamt, Sachbearbeiter, Informationen an Dritte.
Was genau ist denn Dein Anliegen?
Dein Sachbearbeiter darf natürlich mit den sonstigen, in den Fall involvierten Personen reden. Dein Ex-Partner scheint ja durchaus irgendwelche Rechte geltend zu machen.
Und bisher weisst Du gar nicht, was er wem gesagt hat.
Du bist anwaltlich vertreten, daher kann Dich Frau Bader in dieser Sache ohnehin nicht beraten.
von
Berlin!
am 20.12.2022, 16:41
Antwort auf:
Mehrere Fragen. Jugendamt, Sachbearbeiter, Informationen an Dritte.
Wie Berlin! schon schrieb, darf Frau Bader dir nicht antworten, da du anwaltlich bereits vertreten bist.
Was ich an deiner Stelle machen würde: deinen Anwalt ein Schreiben diesbzgl. aufsetzen lassen, ihn dem klargestellt wird, dass dein Ex-Partner nicht als rechtlicher/leiblicher Vater anerkannt ist, keinerlei Sorgerecht oder Umgang/Kontakt zum Kind hat und deswegen jegliche Informationen bzgl. deines Kindes oder zu dir zu unterlassen sind. Die Kommunikation ausschließlich über dich als leibliche Mutter und voll Sorgeberechtigte zu laufen hat.
von
cube
am 20.12.2022, 17:24
Antwort auf:
Mehrere Fragen. Jugendamt, Sachbearbeiter, Informationen an Dritte.
Entschuldigung, das wusste ich nicht, dass ich da keine Beratung bekommen kann. War keine böse Absicht.
Ich hab auch nicht nach gedacht, dass ich ja meinen Anwalt fragen könnte. Mein Fehler.
Vielen Dank für eure Antworten.
von
Knusperkatze
am 20.12.2022, 17:41