Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mehrbedarf und Sonderbedarf bei Mindestunterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mehrbedarf und Sonderbedarf bei Mindestunterhalt

Mandy97

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Hallo Frau Bader,  mein Ex Partner zahlt für unsere beiden Kinder (3 Monate und 2 Jahre) den Mindestunterhalt iHv je 355€. Nun habe ich gelesen, dass wir uns bei Sonder-und Mehrbedarf in die Kosten anteilig teilen müssten. Den Sonderbedarf (zb die verordnete Brille) lehnt er mit Verweis auf seine Unterhaltszahlungen ab. Die Kita-Gebühren müssten Mehrbedarf sein. Aber auch diese Zahlung lehnt wie oben ab. Auf Nachfrage beim Jugendamt sagte man mir, dass ich auf Sonder-und Mehrbedarf keinen Anspruch habe, weil er ja schon nur den Mindestunterhalt zahlen kann. Stimmt das so?  Ich weiß, das er Vermögen hat, aber zurzeit bekommt er krankheitsbedingt nur Krankengeld. Dadurch kommt nur der Mindestunterhalt zustande, weil er sonst unter den Selbstbehalt fällt. Ich dagegen bekomme 1980€ Elterngeld, wovon 1100€ für meinen Hauskredit weggehen. Mit anderen bin ich ebenfalls bereits weit unter dem Selbstbehalt. Da kann es doch nicht sein, dass von mir zusätzlich zur Kinderbetreuung und Erziehung (alleiniges Sorgerecht für beide) verlangt wird trotzdem alle weiteren Kosten zu übernehmen. Von den 355€ kann ich die Kinder nicht versorgen, denn alleine für die Kita gehen 300€ monatlich drauf.  Wenn wir beide unter den Selbstbehalt sind, wäre es doch fair, wenn wir uns beide dann doch wieder in Sonderbedarf und Mehrbedarf teilen.  Vielen Dank für ihr Antwort schon im voraus Mandy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wesentliche Frage ist hier, ob der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig ist. Dann muss er sich anteilig beteiligen. Liebe Grüße NB


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