Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, danke für ihre Antwort. Ich habe eine Bescheinigung von der Kinderärztin, das es med. notwendig ist mein Kind im Krankenhaus zu betreuen. Es liegt also nur am Krankenhaus, dürfen die sowas übergehen wenn es der einweisende Arzt bescheinigt? Ist das bei allen Krankenhäusern so? Könnte ich denn den Termin zurückziehen? Kann ich einfach in ein anderes Krankenhaus gehen? Ich müsste das sonst gleich bezahlen, oder? Danke, danke!
Hallo, ich meine mich zu erinnern, dass das Krhs. zustimmen muss. Wenn dieses es nicht tut, würde ich in ein anderes gehen. Man kann Sie nicht zwingen, in ein bestimmtes Krhs. zu gehen.Frage ist nur (bitte klären) ob dort schon Kosten angefallen sind, die nicht doppelt vergütet werden Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit