Lupinchen88
Guten Tag, Frau Bader, ich bin momentan in Elternzeit mit meinem Kind das am 19.09.2013 geboren wurde. Die Elternzeit habe ich bis zum 30.09.2015 beantragt. Jetzt bin ich wieder schwanger und der Geburtstermin wurde auf den 18.07.2015 festgelegt. Ich habe einen Arbeitsvertrag in Gleitzone, also 12 Std/Woche, das sind ca. 665€ brutto (so steht es im Arbeitsvertrag) und dann eben die Überstunden. Da ich mir das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lasse nun meine Frage: Ich bekomme Elterngeld für Kind 1 bis zum 18.07.2015, lohnt es sich die Elternzeit vorzeitig ab Beginn des Mutterschutzes zu beenden um den AG-Zuschuss zu bekommen bzw. wie wird dann der AG-Zuschuss berechnet? Zählt für die Berechnung nur das Grundgehalt der 12Std/Woche was im Vertrag steht oder der Betrag den ich bei Kind 1 aufgrund von dem Durchschnitt der letzten 3 Monaten in denen ich noch gearbeitet habe bekommen habe? (Das Elterngeld beträgt 299€) Würde ich das Elterngeld für Kind 1 gleichzeitig zu dem Mutterschaftsgeld + AG-Zuschuss bekommen, da es ja schon das 2. Jahr ist, also kein Bezugszeitraum mehr? Bei Kind 1 hatte ich einen AG-Zuschuss von ca. 300€. Seit November 2014 bekomme ich für mein Kind auch das Betreuungsgeld, wird das auch in irgendeiner Form angerechnet? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen, vielen Dank im Voraus. Über eine Antwort von Ihnen freue ich mich. Freundliche Grüße Lupinchen88
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Ähnliche Fragen
Hi ich hätte 2 bis 3 fragen Unzwar ich werde meine Elternzeit vorzeitig beenden( 3 monate vorher) meine frage lautet wann muss ich der Elterngeldstelle bescheid geben bzw. der Kindergeldstelle das ich wieder arbeiten werde ? Erhalte ich dann noch Kinderzuschlag ? Und wenn ich wieder arbeite( 30 std. wöchentlich )bekomme ich meinen vollen Lohn ...
Hallo, mein Mutterschutz beginnt am 7.6.22. Ich bin kochbin Elternzeit des 1. Kindes. Um Arbeitgeberzuschuss zu bekommen sollte ich vorzeitig zu Beginn des Mutterschutz kündigen oder? Wie sagt man das am besten ? Liebe grüssse
Hallo, Ich muss leider etwas ausholen. Meine Tochter kam im Juli 2020 zur Welt, ab März war ich wegen Corona im Beschäftigungsverbot. Aus dieser Zeit habe ich noch 15 Tage Urlaub (in Vollzeit erworben). Seit März 2022 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit (2 Tage die Woche). Die Elternzeit läuft noch bis Juli 2023. Nun bin ich wieder schwanger ...
Hallo, meine Frau hat kürzlich zum 02.01.2023 ihre Elternzeit vorzeitig beendet (ürsprunglich war Oktober 23 geplant), da unsere Tochter bereits zur Kita geht und sie wieder arbeiten wollte. Im Dezember hat sie beim gleichen Arbeitgeber bereits auf geringfügiger Basis ein paar Vertretungsstunden übernommen und stieg jetzt zum 02.01.2023 wieder v ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin seit März 2020 in Elternzeit. Habe davor Teilzeit (19,5 Stunden pro Woche) gearbeitet. Nun bin ich wieder schwanger und hätte meine Elternzeit daher vorzeitig wegen Eintritt in den Mutterschutz beendet. Da ich noch so viel alten Urlaub habe, könnte ich die Elternzeit nun schon direkt vorzeitig beenden, dann noch d ...
Hallo Darf mein Arbeitgeber mich wegen Personalmangel gegen meinen Willen aus der Elternzeit holen ? Kind 15 Monate Vielen Dank :)
1) wir haben den Elterngeldbescheid bekommen. Mein Mann bekommt weniger wie gedacht. Nun überlegten wir den 5. und 6. Elterngeldplus Monat auf mich laufen zu lassen. Ist dies nachträglich möglich zu ändern? Mein Mann hat weitere drei Monate Elternzeitplus von 02.06.-02.09. 2) ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, die Zusage für einen Kita Platz. ...
Ich bin in der Elternzeit erneut schwanger und hatte eigentlich vor diese eh früher zu beenden, da ich gerne wieder arbeiten wollte. Meine Arbeitgeber wissen auch Bescheid und hatten zugestimmt. Jetzt liegen ja andere Voraussetzungen vor, da ich nun ungeplant schwanger bin, muss ich dann meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin? Ich müsste ...
Hallo, Ich bin derzeit mit meinem zweiten Kind schwanger. Mit mein erstes Kind bin ich noch in Elternzeit bis 3.12.2024. Nun möchte ich die Elternzeit vorzeitig beenden. Das zweite Kind soll laut Rechnung am 5.01.2024 auf die Welt kommen. Der letze Arbeitstag ist am 23.11.2023 steht auf meinem schwangerschaftsnachweis. Was muss ich für ein Datum j ...
Sehr geehrte Frau Bader, Danke vorab für Ihre Rückmeldung auf meine letzte Frage. Nach einigem am recherchieren kam die Idee, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beende. Ich selbst bin schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig auf unbestimmte Zeit. Wäre das die ehrlichere Variante meinem AG gegenüber anstatt mich nach der vereinbarten TZ in Elt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?
- Änderung des Arbeitsvertrags nach Verkündung von Schwangerschaft
- Lügen
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis