Mitglied inaktiv
liebe frau bader, inwieweit lohnen sich SPORADISCHE nacht- und wochenenddienste in der elternzeit, wenn man als ärztin tätig ist ? ist eine 15 -stunden-woche ein MUSS oder gilt die regel, dass man höchstens 30 stunden/woche arbeiten darf? vielen dank und viele grüsse
Hallo, man darf höchstens 30 h pro Woche arbeiten. Jeder Verdienst wird, bis auf den Grundbetrag, angerechnet. Liebe Grüße, NB
MiriT
Auf 15 bis 30 Stunden hast du einen Anspruch, das kann der Arbeitgeber nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Du kannst auch weniger arbeiten, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Ich hab im ersten Jahr meiner ersten Elternzeit mit 10 Stunden angefangen und die Stunden später aufgestockt nachdem wir einen Krippenplatz hatten und habe mit meinen Arbeitgeber bereits abgestimmt, dass das bei meiner anstehenden zweiten Elternzeit wieder genauso gehandhabt wird.
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich würde gerne ein bißchen Geld dazuverdienen...Leider ist mein Fall sehr kompliziert....Ich befinde mich in Elternzeit und bekomme Alg2 Aufstockung... Ich habe gehört das man 100 oder 150 dazu verdienen kann ohne Abzüge zu haben...Der Laden in dem ich noch angestellt bin existiert allerdings nicht mehr.....da sich der Besitzer aber nicht ...
Hallo Frau Bader, ich habe vor im 2. Jahr der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten zu gehen. So ist es auch mit meinem AG besprochen. Nun stehen die Gespräche zum Wiedereinstieg an und mein AG möchte, dass ich 20h (genau 1/2 Stelle) wiederkomme. Ich würde gerne mehr Stunden arbeiten gehen (25h). Kann mir mein AG vorschreiben, wie viel ich arbe ...
Hallo Frau Bader, Ich bin ab Samstag 7.1.17 im Mutterschutz. Nach der Geburt werde ich auch Elternzeit beantragen, für 2 Jahre, allerdings habe ich vor das Elterngeld nur für 1 Jahr zu beantragen. Darf ich im 2. Elternzeit-Jahr auch wo anders als in meinem eigentlichen Betrieb arbeiten? Muss ich dies meinem AG mitteilen? Leider war das Arbeitsv ...
Hallo Frau Bader, Ich möchte nach 4 Monaten nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Vor der Geburt 100% Beschäftigung. Ich werde das Elterngeld plus beziehen. Wie ist das rechtlich? Muss in dieser Zeit mit meinem Arbeitgeber ein neuer oder Zusatzarbeitsvertrag gemacht werden? Wie ist es nach Ablauf der angekündigten Elternzeit? ...
Hallo Frau Bader, ich bin momentan in Elternzeit für insgesamt 2 Jahre. Mein bisheriger Arbeitgeber hat bei mir angefragt, ob ich bis Jahresende auf 450 Euro Basis aushelfen könnte, was ich gerne tun würde. Habe ich dann nach der Elternzeit weiterhin den Anspruch auf meine Vollzeitstelle, oder nur noch auf die 450 Euro Basis Beschäftigung? Gibt ...
Hallo Frau Bader, bin im 6.Monat schwanger und mache mir Gedankenn, ob ich 1 Jahr oder 2 Jahre Elternzeit nehmen soll. Da wir auch noch ein Haus gekauft haben, sind wir auf das Geld angewiesen. Ich würde gerne 2 Jahre nehmen aber so nach 14 Monaten wieder im Job mit Teilzeitbeschäftigung 20 Std. anfangen. Da ich jetzt aber gehört habe, dass ich ...
Hallo Frau Bader, ich habe Dezember 2016 eine Tochter bekommen, geplant war 2 Jahre in Elternzeit zu gehen und auch so lange zuhause zu bleiben. Elternzeit läuft bis 05.12.2018. Jetzt habe ich Februar 2018 einen Mini Job angefangen auf 45 Stunden im Monat, ( nicht der gleiche Arbeitgeber) Ich und mein Mann planen ein 2tes Baby :) wie würde das ...
hallo, ich beziehe bis einschließlich Juni 2020 elterngeld und meine elternzeit dauert bis Juni 2022. ich möchte ab Juli in einem anderen Betrieb bis zu 30 std arbeiten, da ich in meinem "alten" Betrieb nicht in teilzeit arbeiten kann. nun möchten wir allerdings ein 2.kind. welcher Betrieb muss das Mutterschaftsgeld bezahlen? und bei wem beantra ...
Hallo! Ich würde in meiner Elternzeit für Notfälle oder wenn Not am Mann ist ein paar Stunden arbeiten gehen. Die Stunden sollen nicht bezahlt werden, sondern auf ein Langzeitarbeitskonto angespart werden, damit ich die bei Bedarf nach der Elternzeit abfeiern kann. Wäre das möglich, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird? Ich würde ja kein Einkomme ...
Hallo, ich möchte gerne während meiner Elternzeit arbeiten gehen. Das Elterngeld endet demnächst, jedoch ist die Elternzeit länger. Ich muss bei meinem derzeitigen Arbeitgeber eine Erlebnis beantragen, um wo anders zu arbeiten. Mein Arbeitgeber kann mir derzeit keinen Job in anbieten. Für den "neuen" Job nötige ich ein Zwischenzeugnis, dieses ...
Die letzten 10 Beiträge
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Die Mail von heute
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit
- Rückkehr aus EZ Änderungsvertrag
- Auskunft über Urlaub
- Kinder- Umgangstage bei Sporttraining