Sunoda
Guten Morgen Frau Bader, ich versuche mich kurz zu halten. Kind (13J) lebt bei der Mutter in Hessen, schon immer.Die Mutter ist neu verheiratet und es gibt ein weiteres Geschwisterchen. Der Vater hat jedes zweite Wochenende Umgang. Die Entfernung sind ca 60km. Nun äußert der Junge den Wunsch, bei seinem Vater leben zu wollen. Er dürfte dort tun und lassen was er möchte.( Spiele ab 18 spielen,Filme rund um die Uhr die absolut nicht altersgerechte sind, muss nichts aufräumen, keine Zähne putzen, Süßigkeiten ohne Limit, keine Hausaufgaben usw...)- so seine Aussage... Nun möchte er zum Jugendamt gehen und auf Wunsch den Jungen seinen Sohn zu sich holen. Mit der Aussicht auf all diese Freiheiten ist der Sohn natürlich nicht abgeneigt und würde dies auch vor dem Jugendamt so sagen. Die Mutter schläft natürlich kaum noch und macht sich Sorgen. Sie tut alles für ihn und abgesehen davon, das er bei ihr natürlich den normalen Alltag lebt gibt es keinerlei Probleme. Er besucht eine gute Schule, hat gute Noten, Freunde und geht in einen Verein. Wie ernst nimmt man diese Aussage des Sohnes beim Jugendamt und was kann die Mutter dagegen tun? Vielen Dank für Ihre Zeit und viele Grüße!
Hallo, das kann man pauschal nicht sagen, dass hängt von vilene Faktoren ab. ZB auch davon, was der Junge dem Verfahrensbeistand als Begründung sagt. Wenn er sagt, er könne da zocken und fernsehen, wie er will würde das anders bewertet als wenn er sagt, er fühle sich wegen des neuen Geschwisterkindes unwohl. Liebe Grüße NB
Pamo
Das kann niemand vorher sagen, es kommt auf so viele Faktoren an. Das Jugendamt kann das übrigens nicht entscheiden, sondern nur eine Empfehlung für das Familiengericht aussprechen. Der Vater müsste also das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Will der Vater den Jungen denn überhaupt dauerhaft aufnehmen? Will er die Kosten für Anwalt und Gericht auf sich nehmen? Wenn der Junge bei ihm alles darf, er sich also wenig kümmert und interessiert, dann scheint das bereits zweifelhaft.
Sunoda
Guten Morgen, vielen Dank für deine Antwort. Ja, er würde ihn dauerhaft zu sich nehmen, schon alleine um keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen. Das sagte er in der Vergangenheit schon das ein oder andere Mal. Seine Kosten wurden in der Vergangenheit immer vom Staat bezahlt da sein Einkommen nicht sehr hoch ist, für den Unterhalt aber reicht. Ich denke das es diesmal auch wieder der Fall sein wird. Der Vater hat nach der Trennung schon versucht das damals noch kleine Baby zu sich zu holen, das Gericht entschied aber für die Mutter. Viele Grüße
Sue_Ellen
aus eigener leidvoller erfahrung kann ich dir sagen, dass dem willen eines kindes in diesem alter entsprochen wird. wenn es ans eingemachte geht und der vater wirklich will, bekommt das kind einen verfahrensbeistand, der auf herz und nieren prüft. klar ist das für einen wenigverdiener sehr lukrativ, denn er bekommt dann unterhalt von dir und das kindergeld. das interessiert aber NIEMANDEN! wenn du es dir ansatzweise leisten kann, such dir einen anwalt, der dich unterstützt, ggf erweiterter umgang, wechselmodell, alles was NICHT kompletter umzug ist. alles gute!
sunshine59
Mit 15/16. Jahre hatte ich das gleiche Problem. Vater versprach ihr das blaue vom Himmel. Wir hatten zu dem Zeitpunkt auch einiges an Streit miteinander, Tochter und ich wegen Schule/Pubertät etc. Nach längeren Gespräche hatte ich sie zu ihren Vater ziehen lassen, die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt und neuer Schule unterschrieben etc. Nach genau 6 Monaten ist sie in einer Nacht-und-Nebel-Aktion bei ihm ausgerissen und wieder zu mir zurück gekommen. Der KV konnte seine Versprechen gar nicht halten und zeigte sein wahres Gesicht. Seit dem gibt es keinerlei Kontakt, weder Vater/Tocher oder Vater/ich. Hatten wir ohne Jugendamt/Beistandsschaft oder Gericht geklärt.
Pamo
Wenn der KV den Jungen zu sich nimmt, dann erhöhen sich trotz Unterhalt von der Mutter seine Kosten. Entgegen der Gerüchte macht man durch einen Teenager mit dem üblichen Bedarf an Wohnen, Essen, Kleidung, Hobbys, Zahnspangen, Brillen, Schulbedarf immer ein Minusgeschäft. Wird er dauerhaft mehr Zeit und Geld investieren wollen, als er zahlt, wenn sein Kind bei Mama lebt?
Sue_Ellen
Gerücht? Der ap mann häuft keine schulden mehr an (wenn er zahlen würde, hätte er 330€ mehr)bekommt noch 330€ unterhalt plus 219€ kindergeld. Mein teenie verbraucht keine 500€(1100€) im monat, wenn er hartzer ist, kriegt er u.u. sogar ne größere wohnung. Wenn sich das nicht lohnt, weiß ich auch nicht.
Pamo
Falls er harzt, dann mag das sein. In meinem Kopfkino scheint der Fall unwahrscheinlich, dass ein normaler Teen von einer normal-ätzenden, funktionalen Mutter zu einem Harzer-Vater ziehen *will*. Normalerweise will ich mich doch verbessern und nicht sozial absteigen. Ergo ging ich davon aus, dass er geizt, aber nicht harzt. Sue, dein Ex war ja auch ein Ärmling, nicht wahr? Und euer Kind rannte zunächst begeistert zu ihm und seinen Fantasien. Und dann rannte das Kind wieder zurück in den Mittelstand zu dir - stimmt's? Vielleicht müssen Teens diese Erfahrung einfach machen.
Sue_Ellen
dein kopfkino ist deines, aber nicht das eines teenies, der die große freiheit riecht! wie der vater seinen lebensunterhalt bezieht, ist dem kind doch wurscht. mein ärmling hat das wm beantragt, das war nochmal bissl was anderes, aber gerechnet hätte sich das für ihn auch, trotz job mit durchschnittsgehalt. mein kind hat sich besonnen. geht auch anders. bei jungs ist das eine andere nummer.
Pamo
Ich denke, das sollte man nicht verallgemeinern. Ich bin als Teen auf der Suche nach der großen Freiheit aus dem mütterlichen Fenster geklettert. Zum geizigen Vater, der am Kindesunterhalt sparte, wäre ich dafür nicht gegangen. Meine Schwester wäre aber gern zum Papa gezogen, die nahm seinen Geiz auf ihre Kosten weniger persönlich. (Der lud sie aber nicht ein, in seinem Eigenheim zu residieren.)
Sue_Ellen
im fall der ap scheint es aber so zu sein, sonst hätte sie keine schlaflosen nächte. und ich kenne auch elternteile, die dann aufgrund des erhöhten geldeingangs frohlockend mit materiellen dingen locken. was dann rauskommt, steht auf einem anderen blatt. deswegen kehrt ja dann so manch kind wieder zurück. zu unseren zeiten gab es vll 60DM kindergeld und keinen uhv, schon gar nicht bis 18.