Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kurzurlaub mit Vater

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kurzurlaub mit Vater

sandra09

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hallo Frau Nader, ich brauche mal ihren Rat. Mein Ex und ich sind seit 4 jahren getrennt und haben das gemeinsame Sorgerecht unserer Tochter ( 4,5 jahre alt). Bisher kam er immer die Sonntage um sie zu sehen. Übernachtet hat sie bei ihm noch nie da er bei seinen Eltern wohnt und dies auch nicht wollte ( da er dann selber keine Möglichkeit hat sich um sie zu kümmern weil seine Mutter alles machen würde, also sie waschen, Essen machen, spielen uns ins Bett bringen). Er hat noch nie 2 Tage mit ihr ununterbrochen zusammen verbracht. Nun möchte er über Ostern mit der Kleinen und seiner neuen Freundin ( welche die Kleine noch nie gesehen hat) 3 Tage nach Paris fahren. Ich bin da garnicht begeistert von, zum einen weil meine Tochter die Frau noch nie gesehen hat und auch nicht kennt, zum anderen weiß ich nicht, ob mein Ex mit ihr klar kommt, sie ist manchmal ja auch launisch und er kennt es so nicht denn an den Sonntagen ist er ja immer der tolle Papa, der alles kauft, und ich nicht möchte, dass sich eine fremde Frau um sie dann kümmert. Und es ist Ostern und ich würde das gerne bei meiner Familie feiern. Muss ich ihm nun meine Tochter mitgeben oder kann ich darauf bestehen, dass sie erstmal die Frau kennenlernt und er sie am Wochenende zu Hause mal nimmt? Welche Möglichkeiten habe ich da? Habe schon versucht einen Termin beim Jugendamt zu bekommen, aber das dauert bei uns immer so lange.... Vielen Dank für Ihre Antwort. LG Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, noch gar nicht übernachtet u dann gleich nach Paris (also weit entfernt u ohne Möglichkeit, die Mutter dazuzuholen) finde ich zu viel auf einmal. Aber vllt. denke ich da als Mutter und ein Richter würde anders entscheiden, ich denke aber nicht. Also ich würde sie nicht mitgeben u es auf ein Verfahren ankommen lassen Liebe Grüsse, NB


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