lysannsteinke
Ich bin seit 2015 in Elternzeit und beende diese jetzt im März 2021.Seit November 2020 hatte ich bereits mehrfach versucht mit meinem AG postalisch in Verbindung zu treten...keine Reaktion. Das Problem ist, dass die Filiale in der ich arbeitete 2016 geschlossen wurde. Meine Frage, wo erscheine ich nach Ablauf der Elternzeit um meiner vertraglichen Pflicht nachzukommen, falls er sich bis dahin nicht bei mir meldet?
Hallo, schreiben Sie ihm mit Einwurfeinschreiben und bieten Sie die Arbeitskraft an. Frage ist, was im Vertrag steht bzgl. des Arbeitsortes. Liebe Grüße NB
Port
Anrufen könnte Licht ins Dunkle bringen. Und bei der Gelegenheit darauf festnageln, dass Du etwas Schriftliches bekommst.
Felica
Genau, ich würde auch einfach mal anrufen. Das könnte innerhalb von Minuten die Frage beantworten. Den wie sollen wir dir dieses beantworten oder eine Anwältin?
lysannsteinke
Leider ist die Telefonnummer nicht mehr aktuell und mehr als die Anschrift des AG habe ich nicht, da wie gesagt die Filiale geschlossen wurde habe ich außer dem postalischen Weg keine Möglichkeit. Allerdings möchte er scheinbar nicht mit mir in Kontakt treten, da ich ihn mehrfach um einen Rückruf gebeten habe.
Felica
Dann bleibt dir als letztes nur dich an einen Anwalt zu wenden und den ein Schreiben aufsetzen zu lassen. Wenn Wege wie dort hinfahren oder per google oder Auskunft versuchen die neue Telefon-Nr zu bekommen gescheitert sind. Oder du nimmst den Wink mit dem Zaunpfahl an, das man an einer weiteren Zusammenarbeit mit dir nicht mehr interessiert ist. Letzteres würde ich aber nicht machen. Ich weiß aber das viele es so machen. Ich würde mir den Spaß erlauben wenn ich ehrlich bin. Auch wenn ich mir parallel dazu was neues suchen würde. Den immerhin, er kann dir zwar am ersten Tag nach der EZ kündigen, muss aber dann dein Gehalt zahlen bis die Kündigung wirksam wird. Oder man einigt sich per Abfindung usw darauf den Vertrag aufzulösen. Darauf läuft es dann wohl auch vor Gericht bzw davor hin. Bereitschaft deinerseits die Zeit dort zu arbeiten setze ich aber mal voraus. Soll unterm Strich heißen, ich würde mehrgleisig fahren.
KielSprotte
Aber von einer Firma mit scheinbar mehreren Filialen muss es doch einen Hauptsitz geben, deren Telefonnummer man in Internet finden kann?! Wie lautet denn dein Vertrag? Wird als Einsatzort explizit die geschlossene Filiale benannt?
Berlin!
Letztlich mußt Du Deine Arbeitskraft nur anbieten und das hast Du getan. Ich gehe davon us, dass Du nachweisen kannst, dass DU mehrfach versucht hast, Deine Arbeitgeberin zu erreichen? Hast Du also Deine Arbeitskraft angeboten und nimmt die AG dieses Angebot nicht an aus Gründen, die Du nicht zu vertreten hast, muß man Dir trotzdem weiter Lohn zahlen. Das kannsT Du dann auch einklagen, als ultima ratio. Besteht die Möglichkeit, bei der AG nochmal persönlich vorstellig zu werden?
lysannsteinke
Vielen Dank für die Lösungsansätze. Grundsätzlich gehe ich auch davon aus, dass ich mich korrekt verhalten habe. Im Arbeitsvertrag ist nur diese Filiale angegeben. Es gibt noch mehrere Filialen vom selben AG, diese sind jedoch alles Einzelgesellschaften. Die Zentrale ist er leider selbst. Viele geschlossene Arbeitsverhältnisse endeten vor Gericht. Er nimmt seine vertragliche Verantwortung überhaupt nicht ernst. Und den Gefallen eines Auflösungsvertrages möchte ich ihm eigentlich nicht tun. Deshalb tendiere ich auch dazu abzuwarten, allerdings möchte ich bei potentiellen AG natürlich auch ein realistisches Eintrittsdatum angeben.
Mamamaike
Hallo, hast Du bisher "normal" korrespondiert? Dann solltest Du auf jeden Fall das Ganze nochmal per Einschreiben mit Rückschein schicken, damit Du einen Beweis hast, dass er es erhalten hat. Ob und wenn ja welche weiteren Schritte notwendig sind, kann ich nicht sagen. Viele Grüße
Pamo
Nicht per Einschreiben Rückschein, sondern per Einwurfeinschreiben. Das gilt dann als zugestellt, egal ob er es will oder nicht, öffnet oder nicht nicht...
KielSprotte
Das Problem könnte sein, dass dein Vertrag für diese eine Filiale geschlossen ist. Oft gibt es hier das umgekehrte Problem: das AG die MA nach der EZ in einer anderen Filiale einsetzen wollen, diese sich dagegen aber wehren. Da gilt: wenn für eine bestimmte Filiale eingestellt und keine Versetzungsklausel im Vertrag, hat der AN Anspruch darauf in der alten und nur der alten Filiale eingesetzt zu werden. Wenn du nun einen Vertrag für eine nicht mehr existierende Filiale hast....spannend wie Frau Bader das dann bewertet.
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