Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kundigung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kundigung

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mit der Firma,wo ich arbeite ein Weiterbildungsvertrag abgeschlossen, und nach der Prüfung (die war im September 2003) habe ich mich verpflichtet 2 Jahre bei der Firma zu arbeiten, sonnst muss ich die Weiterbildungskosten selbst bezahlen. Nun war ich nach der Prüfung 2 Jahre im Erziehungsurlaub und habe am 01.09.05 wieder bei der Firma angefangen. Wann darf ich jetzt kündigen, ohne die Weiterbildungskosten zu bezahlen,erst ab 01.09.07 oder kann man dem Erziehungsurlaub da anrechnen? Viele Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Jana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sinn ist ja, dass Sie dem Betreib zur Verfügung stehen. Deshalb keine ANrechnung. Gruß, NB


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