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Hallo Frau Bader, wenn beim Abschluss eines Riestervertrages der Kundenberater der Bank falsch informiert (kein Hinweis darauf, dass in der Elternzeit IMMER unmittelbare Zulagenberechtigung besteht) und der Kunde dadurch eine eigentlich zustehende Förderung nicht erhält (weil eben kein Sockelbeitrag für das entsprechende Jahr bezahlt wurde und mittelbare Förderung in der Elternzeit nicht möglich ist), also der Kunde im Endeffekt Geld nicht erhält, was ihm zustehen würde, wäre er richtig informiert worden - ist dann der Kundenberater haftbar zu machen? Wenn ja, wie? Danke, Malisa
Mitglied inaktiv
Hast Du Zeugen? Hast Du danach gefragt? Konnte der Berater erkennen, daß das für Dich ausschlaggebend war? .... viel "Spaß" beim Nachweis... Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Es war deutlich, dass der Vertrag wegen der Förderung abgeschlossen wurde. Dies war eindeutig erkennbar... es geht hier aber allgemein um die rechtliche situation, ob bei "mangelnder" beratung der kundenberater haftbar gemacht werden kann. daher werde ich hier keine persönlichen angaben machen.
Mitglied inaktiv
Du sollst auch keine perönllichen Angaben machen, verlangt doch niemand. Fakt ist die mangelnde Beratung wirst Du schon beweisen müssen und das wird wohl nur mit Zeugen gehen... Viele Grüße Désirée
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