Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsfrist nach Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigungsfrist nach Elternzeit

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Hallo, nachdem ich drei Jahre die Erziehungszeit in Anspruch genommen habe und ich vorher mehr als 10 Jahre einem landwirtschaftlichen Betrieb angehört habe, will mich nun mein Arbeitgeber mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen (lt. Arbeitsvertrag) kündigen. Ich erklärte ihm, dass er das nicht dürfe, da ich schon so lange dem Betrieb angehöre. Da meinte er, dann müsse ich aber irgendwas arbeiten und zwar in der geteilten Schicht(Kuhstall). Auf die Frage, wohin ich in dieser Zeit (morgens ab 4 Uhr und nachmittags von 18 bis 21 Uhr)mit meinem Kind soll, meinte er, das wäre nicht sein Problem. Er kann mir also keine Arbeit geben, die mit der Kinderbetreuung vereinbar ist. Ich bin am Ende, wie geht das jetzt weiter?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die Kü-Frist kann so kurz nicht festgelegt werden. Lesen Sie mal in § 622 BGB. (www.gesetze-im-internet.de) 2. Wenn der Betreib mehr als 15 AN hat, haben Sie Anspruch auf TZ, nicht aber auf bestimmte Zeiten Liebe Grüsse, NB


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