Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kündigung trotz beschäftigungsverbot?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kündigung trotz beschäftigungsverbot?

BeCaBe

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Schönen Guten Abend! Ich habe eine etwas verzwickte Frage. Seit dem 12.1.16 bin ich im Urlaub (resturlaub vor der ersten Ss) Gestern (28.1.) war ich beim Frauenarzt und der hat eine SS festgestellt. Er hat mich ins Beschäftigungsverbot geschickt (ab heut 29.1.) Heute musste ich zum Gespräch zu meiner Chefin welche mir die Kündigung ausgesprochen hat. Hab ihr dann das Verbot und eine Kopie vom Mutterpass vorgelegt. Sie hat mir die Kündigung dann einfach in den Briefkasten gesteckt. Ist das Rechtens? Danke und Liebe Grüße Antje


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wegen der Schwangerschaft besteht Kündigungsschutz. Wenden Sie sich schnellstens an das gewerbeaufsichtsamt, wenn er die Kündigung nicht zurücknimmt - sonst spätestens nach 10 Tagen (Frist 14 T) an einen RA. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nö. Du bist schwanger und hast somit Kündigungsschutz. Gibt es einen Betriebsrat oder eine höhere Stelle? Dann wende Dich an diese. Ansonsten sofort Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Ich meine das ist kostenlos und einen Anwalt brauchst Du auch nicht. Aber erst einmal schriftlich auffordern die Kündigung zu widerrufen. Vielleicht sparst Dir dann das Gericht oder hast den besten Beweis in der Hand ;-)


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