Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigen im Erziehungsurlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigen im Erziehungsurlaub

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe für zwei Jahre Erziehungsurlaub bei meinem Arbeitgeber eingereicht (Ende 08.02.). Jetzt denke ich aber darüber nach, ob ich eventuell eine Teilzeitstelle bei einem anderen Arbeitgeber annehmen soll, da ich nicht mehr ins alte Arbeitsverhältnis zurückkehren möchte. Welche Kündigungszeiten gelten im Erziehungsurlaub? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. A. Vollmer


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Frau Vollmer, wenn Sie WÄHREND des EU kündigen, sind die normalen vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Fristen zu beachten. Wenn Sie zum Ende des EU kündigen wolen, beträgt die FRist 3 Mo. Gruß, NB


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