Liebe Fr. Bader, habe zwar die anderen Beiträge gelesen, bin mir aber nicht sicher. Mein EU endet am 08.06.03, am 09.06. wäre mein erster Arbeitstag. Mein Chef hat in der Zwischenzeit aus seiner Praxis eine Gemeinschaftpraxis gemacht, und der andere Teilhaber hat sich einer Helferin gegenüber lautstark gewehrt mich wieder zu beschäftigen. Da sie mir aber nicht kündigen können und wollen (ich könnte ja dann noch arbeitslosengeld bekommen!), haben sie mir meine Arbeitszeiten so angeboten, wie vor meiner Schwangerschaft. Ist ja auch in Ordnung, jedoch habe ich vorher noch 8 Stunden nachmittags gearbeitet, was mir jetzt nicht mehr möglich ist, da ich keine Aufsicht für meinen Sohn in dieser Zeit habe. Da sie dies auch wussten, spekulieren sie jetzt auf eine Kündigung meinerseits. Dies werde ich auch tun, habe schon mit dem Arbeitsamt gesprochen, und eine Sperre würde ich auch nicht bekommen, da ich vormittags ja arbeiten könne. Aber zu welchem Termin kann ich denn kündigen? Laut meinem Vertrag (1994) besteht eine Kündigungsfrist von 6 Wo vor Quartalsende. Dann müsste ich jedoch bis Ende September arbeiten gehen, wobei dies ja nicht möglich wäre, unter den gegebenen Umständen. Komme ich evt. mit anderen Fristen aus diesem Vertrag raus? Die nette Dame vom Arbeitsamt meinte, ich könnte 6 Wochen vor Beginn der eigentlichen Arbeit (09.06) kündigen. Leider habe ich aber in Ihren anderen Antworten gelesen, dass man 3 Monate Frist dann einhalten muss. Wie verhält sich dies denn jetzt? Um eine schnelle Antwort wäre ich dankbar, denke es kommt auf jeden Tag jetzt an. Vielen Dank im Voraus und eine schöne Woche wünscht Ihnen Silke mit Jonas Joel
Mitglied inaktiv - 01.04.2003, 16:38