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Sehr geehrte Frau Bader, meine langjährige Elternzeit (nahtlos seit 1997) endet Ende Februar 2014. Ich möchte nicht in de Betrieb zurückkehren - einerseits aus organisatorischen Gründen (Wohnort-möglicher Arbeitsplatz; Minderbetreuung in Kindergarten und Schule; Haushalt mit sieben Kindern im Allg.), andererseits bin ich aktuell auch nicht wirklich arbeitsfähig (Fibromyalgieerst kürzlich diagnostiziert, ständige Wirbelblockaden bei kleinsten BEwegungen, Neigung zu Depressionen etc.) . Krankgeschrieben bin und war ich als "nur" Hausfrau natürlich in den ganzen Jahren nie. Nun frage ich mich, ob in Bezug auf eine evtl. Verschlechterung meines Gesundheitszustandes in der Zukunft bei der Kündigung irgendetwas beachten muss, um nicht etwaige Nachteile in Bezug auf meine Rente zu erfahren, v.a. falls die Fibromyalgie z.B. doch noch zu einer Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit führen sollte, was bei vielen Patienten der Fall ist? Einfach nur kündigen oder was muss ich beachten? Vielen Dank und liebe Grüße Fee
Hallo, Sie haben drei Möglichkeiten: 1. Sie gehen wieder arbeiten u schauen, wie es weitergeht. Im Falle einer Erkrankung bekommen Sie noch 6 Wo Lohn und dann Krankengeld 2. Sie bleiben zuhause - dann Nachteile beid er rente etc. 3. Sie suchen sich eine andere Tätigkeit, näher u in TZ - und schauen wie es weitergeht Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit geht bis zum 09.12.24, würde aber schon zu Ende November kündigen wollen. Gilt dann auch die Kündigungsfrist von 3 Monaten oder die normale Frist von 4 Wochen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Viktoria
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich momentan im 4. Monat meiner Schwangerschaft. Ich bin noch in Elternzeit bis 25.12.24 (von den anderen beiden Kindern) und habe während der Elternzeit als Minijobberin beim Kinderarzt gearbeitet. Ich habe seit 4 Wochen ein Beschäftigungsverbot. Jetzt ist meine Frage: sobald die Elternzeit ausläuft, komm ich dan ...
Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...
Hallo, meine Elternzeit endet bald (2jahre) Ich bin 5 Monate vor Ende Elternzeit schwanger geworden mit Kind nr.2 ich müsste z.B. Montag z.B. arbeiten und würde Freitag vorher mein BV bekommen vom Arzt. Es ist tatsächlich bei mir aufgrund vieler Komplikationen nicht möglich in diesem Job zu arbeiten. Meine Frage wäre, bekomme ich ganz normal ...
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