Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage: KÜ

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Guten Tag Frau Bader, mein EU endet am 17.10.02. Ich möchte nun kündigen und wollte nur noch mal wissen obdas folgendermaßen korrekt ist. Ich würde dann somit Ende Sept. zum 31.10. kündigen(vertrgl. 4 Wo zum Monatsende). Für die restl. 2 Wochen, die ich dann nach Ende des EU noch arbeiten müsste, nehme ich dann den anteilmässigen Urlaub für dieses Jahr. Ist das so richtig? Danke Susi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Susi, ich darf nur allgemein antworten (s. Hinweise). Im EU entstehen keine Urlaubsansprüche. Wenn Sie zum Ende des EU kündigen wollen, beträgt die FRist 3 Mo. Im EU ist die normale (vertragliche oder gesetzl.) KüFrist einzuhalten. Gruß, NB


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