Mitglied inaktiv
guten tag, meine freundin wurde von ihrer arbeitgeberin darauf hingewiesen das sie den krippenplatz ihrer tochter zahlen würde, weil sie den betrag komplett von der steuer absetzten kann. wäre es möglich das dass jeder arbeitgeber macht? möchte mich vorher mal schlau machen bei Ihnen bevor ich auf meinen arbeitgeber zugehe. danke schon mal!!!
Hallo, 1. Steuerlich bitte auf unser Steuerberaterforum schauen 2. Wenn der AG das mitmacht - kann er Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
natürlich kann das jeder ag machen. der kigazuschuss ist für beide nicht sozialversicherungs- und steuerpflichtig und der ag kann ihn somit netto an den an auszahlen. gilt aber nur für krippen-und kindergartenkinder bis zur schulpflicht.
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit