Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankheit und Mutterschaftsgeld bei variabler Teilzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankheit und Mutterschaftsgeld bei variabler Teilzeit

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Guten Tag Frau Bader, Nachdem ich bis letzten Monat Voll gearbeitet habe bin ich nun im Erziehungsurlaub und arbeite in variabler Teilzeit durchschnittlich 60h/Monat. Ich werde Stundenweise bezahlt. Bezahlten Urlaub habe ich keinen. Nun habe ich zwei Fragen: 1. Im November erwarte ich mein zweites Kind. Wie berechnet sich dann das Mutterschaftsgeld (Vollzeitarbeit bis einschließlich Feb.) ? 2. Wie ist das falls ich krank werde z.B. 2 Wochen ? Wir dann meine durchschnittliche Wochenarbeitszeit berücksichtigt, oder bekomme ich keinerlei Geld von meinem AG ? Ich hoffe, daß meine Fragen allgemein genug sind, daß Sie sie beantworten können, Mit freundlichen Grüßen, Christina


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Hallo Christina! Also mein Mann hat auch EU und er arbeitet mit dem gleichen Modell wie Du: Variabel, zw. 0-19 Std. / Woche. Bei ihm ist das so gelöst: Krankengeld: Wen ich das richtig im Kopf habe, steht Dir das Durchscnittgehalt der letzten 13 Wochen zu. Ebenso für Mutterschaftgeld Ebenso für Urlaub Auch was die Urlaubstage anging wurde bei meinem Mann so gerechnet. Eben, wieviele Tage er durchschn. pro Woche gearbeitet hat. Urlaubsanspruch steht Dir gesetzlich zu! Hilft das schon mal? Désirée


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