Mitglied inaktiv
hallo, es ist was kompliziert, ich versuche es zu erklären: mein mann ist krank (Krankenhaus - dauert auch noch ne ganze weile bis er da rauskommt) und gleichzeitig fristlos gekündigt (krank war er schon vorher) Krankengeld wird beantragt (unterlagen liegen noch beim Arzt und Arbeitgeber zum ausfüllen) die VERDI sagt die gehaltszahlungen (die Verdi klagt gegen die fristlose Kündigung) sind eingestellt. wir bekommen von der VERDI nur einen Rechtssekretär der das dem arbeitgeber "klarmachsen" soll das die fristlose so nicht geht und wenigstens eine ordentliche Kündigung rauskommt. Oder wäre es besser wir würden uns einen "richtigen" Anwalt suchen?? die VERDI macht keine großen Hoffnungen..."ja könnte sein das wir das durchbekommen, könnte sein - wissen wir nicht, wir versuchens mal und - kommt ja auf die gegenpartei an (die gegenpartei ist groß und hat genug geld - Kommune halt, da macht ein streit mit nem kleinen angestellten nix, sind ja peanuts für die) ICH sitz hier mit 3 Kindern, noch 70 Euro barschaft und das sozialamt gibt mir nichts bevor nicht das krankengeld berechnet ist und das Verfahren (gegen meinen Mann) noch schwebt (haben die jedenfalls auf dem Sozialamt gesagt) hier türmen sich die Rechnungen, es sind noch 23 tage bis zum nächsten ersten (wo ich wohl nicht erwarten kann das irgendwer was aufs Konto überweist) und ich weiß nicht wo ich jetzt Geld herbekomme um wenigstens essen kaufen zu können. meine Fragen sind nun: WENN wir krankengeld bekommen (das ist noch nicht sicher sagt die VERDI, wg. der fristl. Kündigung), wieviel % vom letzten gehalt sind das? und wird das nach steuerklasse ausgezahlt (so wie das arbeitslosengeld? - also das man darauf steuern zahlen muss etc.) ich habe mich inzwischen um eine arbeit bemüht und habe auch etwas gefunden (bringt nicht viel geld aber wenigstes etwas), wird mein gehalt mit eingerechnet? beim Krankengeld?, beim arbeitslosengeld? Wir müssen auch die Wohnung wechseln, (Dienstwohnung) und Umzugskosten, renovierungskosten kommen auch noch auf mich zu... es ist total verfahren hier und ich weiß nicht weiter tialka
Hallo, Sie brauchen eine rechtsverbindliche ausführliche Beratung. WEnden Sie sich an das Amtsgericht-wenn Se bedürftig sind, zahlt man dort die Anwaltskosten (Beratungsschein). GRuß, NB
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