Mitglied inaktiv
Hallo. Kann mir jemand helfen bei der richtigen Berechnung von 5 Tagen Krankengeld bei erkranktem Kind? Mein Gehalt wird um 5 Arbeitstage gekürzt. Ich bekomme eine Bescheinigung, die ich bei der Krankenkasse einreichen soll. Dort steht, dass mein Gehalt auf 30 Tage ausgezahlt wird und dass die Gehaltskürzung 5/30 betägt. Da stimmt doch was nicht, oder verstehe ich da was nicht? Das Gehaltsbüro sagt, es sei alles so i.O. - Für mich ist es schon ein Unterschied, ob ich Krankgengeld aus 5/21 oder 5/30 bekomme. Wer weiß Rat bzw. hat schon einmal so eine Berechnung bekommen? Danke für Infos
Hallo, 30 Tage ist richig, ich sehe das Problemnicht.Man kann auch für sa + So krankgeschrieben werden. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader! Ich bin derzeit freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse und noch im Mutterschutz. Nach dem Mutterschutz werde ich für 15 Wochenstunden arbeiten gehen. Meine Frage: Was ist, wenn ich aufgrund einer Erkrankung meines Kindes nicht zur Arbeit gehen kann? Stehen mir dann "Sonderurlaubstage" von AG-Seite zu (d.h. der AG zahlt ...
Liebe Frau Bader, habe leider "meinen" speziellen Fall mittels Suchmaschine nicht gefunden: Ich, gesetzlich versichert, musste zwei Tage zuhause bleiben, da meine Tochter (privat versichert) krank war. Ich hatte ein ärztliches Attest bei meinem Arbeitgeber eingereicht. Mit letzer Gehaltsabrechnung stellte ich fest, dass diese beiden Tage vom Gehal ...
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