traum-baby-2012
Hallo Frau Bader, Ich bin in der 7. ssw und habe heute ein Arbeitsverbot bekommen da ich Rückenschmerzen und Erbrechen habe. Bin aber seit 07.04.2017 Arbeitsunfähig wegen Depressionen ( unerfüllter Kinderwunsch)und bekomme seit 04.07.2018 Arbeitslosengeld. Jetzt ist meine Frage wie es weiter gehen soll? Habe ich irgendwelche Ansprüche vom Arbeitgeber ? Bekomme ich wieder Krankengeld ? Also die 78 Wochen waren ja voll steht mir etwas noch zu ? Oder müsste ich in der Zwischenzeit wieder Arbeitsfähig sein damit ich wieder ein Anspruch habe ? Danke im Voraus
Hallo, bei Rückenschemerzen u Erbrechen ist die Au das richtige Mittel, es leigt ja nicht an der Arbeitsstelle. Außerdem geht die alte AU dem Bv vor. Liebe Grüße NB
Felica
Mit AU kannst du kein BV bekommen. Die AU hebelt das BV aus. Erst wenn du wieder arbeitsfähig bist kannst du ein BV bekommen. Zudem ist ein BV wegen rückenschmerzen und Übelkeit eh zweifelhaft, mit deiner Arbeit steht das ja nicht in Zusammenhang da du ja nicht arbeitest. Wusste der Arzt also beim Ausstellen das du aktuell gar nicht arbeitest? Fraglich ist ob bei dir evtl wegen neuer Diagnose die Fristen neu laufen, sprich erst 6 Wochen Lohnfortzahlung vom AG und dann neu Krankengeld. Kläre das mit der KK.
cube
Du meinst ein BV, oder? Also Beschäftigungsverbot. Wer hat dies denn ausgesprochen? Das macht ja eigentlich der AG, wenn er keinen Arbeitsplatz hat, der dem MuSchu entspricht. Hat der Arzt das BV ausgesprochen, versteh ich das nicht ganz. Du hast doch bereits eine AU - und die geht dem BV vor. Das BV setzt voraus, dass du grundsätzlich arbeitsfähig bist. Das bist du ja aber offensichtlich nicht, wenn du krankgeschrieben bist. Im BV bekommst du das, was du normalerweise an Gehalt bekommen würdest. Kann es sein, dass der Arzt dir ein BV ausgestellt hat, weil die 78 Wochen KG abgelaufen sind? Das wäre nicht wirklich rechtmäßig und als AG würde ich das BV anzweifeln.
traum-baby-2012
Ich habe bv bekommen da ich mehrere Fehlgeburten hatte.. Ich darf auch während der Schwangerschaft leider mein Job nicht machen da es sehr viel mit schleppen und hin und her rennen zu tun hat.
cube
Ja, aber bzgl. der Arbeit auf deiner Arbeitsstelle hätte dein Chef erst mal prüfen müssen, ob er eine andere Tätigkeit für dich hat. Das kann dann auch etwas ganz anderes sein als das, wofür du eingestellt bist. Kann dein Chef dir nichts anbieten, muss ER dir das BV ausstellen. Hast du schon mit deinem AG gesprochen? Ihm mitgeteilt, dass dein Arzt dir ein BV ausgestellt hat? Darüber muss er informiert werden und wenn du Pech hast, zweifelt er das BV berechtigterweise an. Sprich auch mit Krankenkasse. Auch die könnten das BV sehr argwöhnisch betrachten, da du vorher eine AU hattest und die eben dem BV vorgeht.
cube
Dann hast du jetzt mit dem BV ein richtiges Problem. Dann gibt es nämlich gar kein Geld. Das BV besagt ja nun, das du gar nicht arbeiten kannst. ALG bekommt man aber nur, wenn man arbeitsfähig ist. Gleichzeitig fragst du nach Ansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber - aber wenn du Arbeitslosengeld bekommst, hast du doch gar keinen?? Mit einem BV bekommst du aber auch kein Krankengeld - denn du bist ja nicht krankgeschrieben. Versichert bist du dann ja aktuell auch nicht. Denn du hast weder einen AG, noch ist das Arbeitsamt für dich zuständig. Entweder habe ich jetzt etwas falsch verstanden oder aber du hast dich irgendwie vertan.
Mitglied inaktiv
Lese ich nur falsch.... Die AP bezieht doch Arbeitslosengeld seit 04.07.18 also hat sie doch gar keinen AG mehr?
KielSprotte
Wenn ich deine Angaben richtig verstehe, bist du seit mehr als 78 Wochen durchgehend krankgeschrieben, somit von der Krankenkasse ausgesteuert worden und bekommst jetzt Übergangsgeld vom Arbeitsamt- richtig? Meiner Meinung sind die angegebenen Beschwerden völlig normal für eine Schwangerschaft (kann da ein Lied von singen) und berechtigen nicht ein BV, höchstens eine AU. Ist die seit 2017 laufende AU denn von einem Arzt beendet worden? Sonst hast du jetzt ein Problem.....
cube
Richtig - das habe ich auch gerade nachgefragt. Nur bekommt sie mit BV nun auch kein ALG mehr, da sie ja gar nicht arbeitsfähig ist. Krankengeld aber auch nicht, da sie ja nun mal nicht krank ist. Das BV ist also gerade vollkommen daneben. Wenn das stimmt mit der Arbeitslosigkeit kommt aber noch etwas dazu: selbst wenn das BV zurück genommen wird und statt dessen eine AU ausgestellt, wird der Bezugszeitraum für ALG ja auslaufen, bevor überhaupt der MuSchu erreicht ist. Hat sie also bis dahin keinen neuen AG gefunden (und das scheint mir gerade schwierig zu werden), rutscht sie in H4 bzw. der Partner wird mit zur Kasse gebeten werden. EG wird Mindestsatz, EZ gibt es nicht, da kein AG vorhanden. Ich hoffe, dass entweder schnell ein Job gefunden wird oder der Kindsvater genügend Geld hat, ums eine Familie durchzufüttern.
cube
Ich bin in der 7. ssw und habe heute ein Arbeitsverbot bekommen da ich Rückenschmerzen und Erbrechen habe. - Das BV ist rechtlich nicht ok. Bei Rückenschmerzen und/oder Erbrechen müsste es eine AU geben. Bin aber seit 07.04.2017 Arbeitsunfähig wegen Depressionen ( unerfüllter Kinderwunsch)und bekomme seit 04.07.2018 Arbeitslosengeld. Jetzt ist meine Frage wie es weiter gehen soll? Habe ich irgendwelche Ansprüche vom Arbeitgeber ? - Nein. Du hast ja gar keinen Arbeitgeber. Bekomme ich wieder Krankengeld ? - Nein. Du hast ja ein BV und bist somit nicht krank. Also die 78 Wochen waren ja voll steht mir etwas noch zu ? Oder müsste ich in der Zwischenzeit wieder Arbeitsfähig sein damit ich wieder ein Anspruch habe ? - Nein. Der Bezugszeitraum für KG von 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wurde bereits voll ausgenutzt. Er verlängert sich auch nicht durch eine neue oder zusätzliche, andere Erkrankung. Es sieht also gerade mal ganz blöd für dich aus. Was ist mit deinem Partner? Kann er euch ernähren und ist auch willens dazu? Denn ohne Job wirst du nur den Mindestsatz an Mutterschutz- und Elterngeld bekommen. Elternzeit hast du dann auch nicht, da kein AG. Du wärest dann Hausfrau mit EG-Bezug. Um eine Krankenversicherung musst du dich auch selbst kümmern/bezahlen, es sei denn du bist verheiratet und kannst über die Familienversicherung versichert werden. Mein Rat: versuche ganz schnell einen Bürojob oder irgendeine sonstige Tätigkeit zu bekommen!
traum-baby-2012
Also ich bekomme Arbeitslosengeld bin aber nicht gekündigt. Es besteht bei mir Fehlgeburt Risiko sowie Schwangerschaftskomplikationen die bei Überbelastung leichter auftreten können. Da ich mehrere Babys verloren habe möchten wir es nicht riskieren. Es geht hauptsächlich darum das ich eigentlich bald wieder arbeiten sollte und nun würde ich mit eine Schwangerschaft überrascht, wir haben uns seit 6 Jahren ein Kind gewünscht es hat aber nie geklappt
cube
Du hast einen Arbeitsvertrag, bist aber gleichzeitig arbeitslos gemeldet und bekommst ALG? Das geht nur, wenn der AG dich freigestellt hat - du also zwar noch einen Vertrag hast, faktisch aber keine Beschäftigung mehr. Das heißt dann, du hast einen laufenden, unbefristeten Vertrag? Wie lange ist die Freistellung denn dann vereinbart? Sollte sie jetzt aufgehoben werden, würde tatsächlich dein alter Vertrag greifen und du mit dem BV das bekommen, was du auch als Gehalt bekommen würdest. Allerdings solltest du schriftlich haben, dass du ab xxx wieder deine Arbeit aufnimmst. Wenn da nur steht "bis auf weiteres freigestellt/auf unbestimmte Zeit " kann der AG die Freistellung prima verlängern. Sehr ungewöhnlich, dass ein AG dich nach so langer Krankheit freistellt statt zu kündigen. Da hast du aber einen sehr kulanten AG, der dir so lange einen Arbeitsplatz praktsich freihält. Aber: nicht du entscheidest, ob du ein BV bekommst. Das entscheidet erst mal der AG. Dem musst du die Schwangerschaft mitteilen, damit er erst mal prüfen kann, ob er dir einen Arbeitsplatz gemäß MuSchu anbieten kann. Wenn nicht, stellt er auf Grund dessen ein BV aus.
traum-baby-2012
Ich bin nicht freigestellt sondern nur Arbeitsunfähig bis 02.05 also danach soll ich arbeiten Da ich aber jetzt zusätzlich diesen bv bekommen habe bin ich ratlos Ob mir noch etwas zu steht. Ich bin seit über 78 Wochen durchgehen krank deshalb bekomme ich Arbeitslosengeld nicht weil ich arbeitslos bin
cube
Also du bekommst Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit die über 78 Wochen andauert, dein Vertrag existiert noch. Aber dennoch: ein BV setzt voraus, dass du grundsätzlich arbeitsfähig bist. Bist du das? Ist deine AU aufgehoben? Denn beides geht nicht. Das ausgestellte BV kann vom AG angezweifelt werden - er hatte gar keine Chance, deinen Arbeitsplatz gemäß MuSchu zu gestalten/dir eine Ersatztätigkeit anzubieten. Grundsätzlich hast du im BV aber Anspruch auf das gleiche Geld wie dein Gehalt auch wäre. Sprich mit deinem AG und teile ihm mit, dass du doch nicht kommst und lege ihm das BV vor. Er muss das ja alles dann entsprechend bearbeiten.
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