Sarah711
Ich habe eine Frage, Ich war jetzt seit Anfang Februar krank geschrieben bis heute. Bei mir wurde am Freitag eine Schwangerschaft festgestellt und habe dies heute meinem AG mitgeteilt. Er hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bzw. mir ein Gefahrenschreiben ausgefüllt und mich zum Betriebsarzt weitergeleitet. Der mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen soll, da er mich nicht weiter beschäftigen kann (Pflege, Corona) Wie sieht es bei mir den aus mit dem Elterngeld, da ich jetzt die Zeit auch Krankengeld erhalten habe. Habe ich dadurch Einbußen?
Hallo, die Arbeitsunfähigkeit geht dem BV vor. Das BV spielt also keine Rolle, es sei denn, die Krankschreibung endet. Bei einem BV bekommen Sie den vollen Lohn weiter, das spielt also für das EG keine Rolle. Krankengeld, welches aufgrund einer Krankheit, die nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stejt, gezahlt wird, mindert das EG. Bemessungszeitraum sind die letzten 12 Mo vor der Geburt, ausgeklammert werden Monate mit MG. Liebe Grüße NB
MamaausM
Elterngeld bemisst sich auf die 12 Monate vor Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert und durch frühere Lohnabrechnungen ersetzt. Also alles Einkommen der Monate durch 12 und davon 67% ca. Monate mit Krankengeld zählen, da Lohnersatzleistung, mit 0€ rein in deinem Fall. Monate mit Lohn aus BV zählen ganz normal.
Mitglied inaktiv
Ja, das sind einige Monate Krankengeld, da du doch länger als 6 Wochen krank warst. Die gehen mit 0 Euro in die Bemessung des Elterngeldes ein. Das BV darf nur dann geltend gemacht werden, wenn die Erkrankung geendet ist, also wenn du wieder arbeitsfähig bist.
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