Mitglied inaktiv
Guten Abend Frau Bader! Ich bin Beamte beim Land und 50 % beihilfeversichert und 50 % privatversichert. Ich habe noch 6 Wochen, bis der Mutterschutz los geht und bin von meiner Frauenärztin gestern für die nächsten 3 Wochen krank geschrieben worden, danach wird sie mich sicher bis zum Ende nochmal 3 Wochen krank schreiben. Kann das rechtlich/finanziell irgendeinen Nachteil für mich nach sich ziehen? Wäre es besser, ein Beschäftigungsverbot auszusprechen? Ich danke Ihnen schon jetzt für die Beratung, Karina W
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Was ist eigentlich der Unterschied zw. einem Beschäftigungsverbot und einer Krankschreibung? Bekommt man die Krankschreibung nur für ein paar Wochen oder kann auch ein Arzt für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 2 Monate) krank schreiben? Hat ein Beschäftigungsverbot irgendwelche Vorteile/Nachteile?
Hallo zusammen, ich bin letzte Woche zusammengebrochen (Schwächeanfall 24SSW) und lag dann auch im Krankenhaus....dem Baby gehts wieder gut nur mir noch nicht, extreme Kreislaufprobleme( kann nicht mal kurz vor die Tür), Erbrechen,Ischiasbeschwerden....etc. Meine FA meinte das könnte auch vom Stress im Geschäft gekommen sein (hab zwar n Bürojob ...
Hallo an alle. Ich habe da wieder mal eine Frage. Ich habe von 2013 noch 6 Tage Resturlaub. Ab. 2.12.13 war ich 1 Woche vom Arzt krank geschrieben wegen starken Kreuzschmerzen während der Schwangerschaft. Danach wurde mir ein Beschäftigungsverbot BV bis zum Mutterschutz erteilt. Somit konnte ich meine 6 Tage Resturlaub nicht mehr nehmen... ...
Liebe Frau Bader, ich bin jetzt seit fast einem halben Jahr krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Mein Verlobter und ich haben aber bereits mit der Familienplanung begonnen. Ich bin Operationtechnische Assistentin und würde von Beruf her ab Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen. Jetzt ist meine Frage ob es geht da ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin von 5.4.2019 bis 18.02.2020 krankgeschrieben. Seit Ende 2019 bin ich Schwanger. Und seit 19.02.2020 habe ich eine individuelle Beschäftigungsverbot (wurde von meine Ärztin bis Ende meiner Schwangerschaft ausgestellt). Ich bin jetzt offiziell im Mutterschutz. Ich plane Elternzeit direkt nach Mutterschutz. Ich h ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss