Mitglied inaktiv
Guten Abend Frau Bader! Ich bin Beamte beim Land und 50 % beihilfeversichert und 50 % privatversichert. Ich habe noch 6 Wochen, bis der Mutterschutz los geht und bin von meiner Frauenärztin gestern für die nächsten 3 Wochen krank geschrieben worden, danach wird sie mich sicher bis zum Ende nochmal 3 Wochen krank schreiben. Kann das rechtlich/finanziell irgendeinen Nachteil für mich nach sich ziehen? Wäre es besser, ein Beschäftigungsverbot auszusprechen? Ich danke Ihnen schon jetzt für die Beratung, Karina W
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB
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Was ist eigentlich der Unterschied zw. einem Beschäftigungsverbot und einer Krankschreibung? Bekommt man die Krankschreibung nur für ein paar Wochen oder kann auch ein Arzt für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 2 Monate) krank schreiben? Hat ein Beschäftigungsverbot irgendwelche Vorteile/Nachteile?
Hallo zusammen, ich bin letzte Woche zusammengebrochen (Schwächeanfall 24SSW) und lag dann auch im Krankenhaus....dem Baby gehts wieder gut nur mir noch nicht, extreme Kreislaufprobleme( kann nicht mal kurz vor die Tür), Erbrechen,Ischiasbeschwerden....etc. Meine FA meinte das könnte auch vom Stress im Geschäft gekommen sein (hab zwar n Bürojob ...
Hallo an alle. Ich habe da wieder mal eine Frage. Ich habe von 2013 noch 6 Tage Resturlaub. Ab. 2.12.13 war ich 1 Woche vom Arzt krank geschrieben wegen starken Kreuzschmerzen während der Schwangerschaft. Danach wurde mir ein Beschäftigungsverbot BV bis zum Mutterschutz erteilt. Somit konnte ich meine 6 Tage Resturlaub nicht mehr nehmen... ...
Liebe Frau Bader, ich bin jetzt seit fast einem halben Jahr krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Mein Verlobter und ich haben aber bereits mit der Familienplanung begonnen. Ich bin Operationtechnische Assistentin und würde von Beruf her ab Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen. Jetzt ist meine Frage ob es geht da ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin von 5.4.2019 bis 18.02.2020 krankgeschrieben. Seit Ende 2019 bin ich Schwanger. Und seit 19.02.2020 habe ich eine individuelle Beschäftigungsverbot (wurde von meine Ärztin bis Ende meiner Schwangerschaft ausgestellt). Ich bin jetzt offiziell im Mutterschutz. Ich plane Elternzeit direkt nach Mutterschutz. Ich h ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
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