Mitglied inaktiv
Guten Abend Frau Bader! Ich bin Beamte beim Land und 50 % beihilfeversichert und 50 % privatversichert. Ich habe noch 6 Wochen, bis der Mutterschutz los geht und bin von meiner Frauenärztin gestern für die nächsten 3 Wochen krank geschrieben worden, danach wird sie mich sicher bis zum Ende nochmal 3 Wochen krank schreiben. Kann das rechtlich/finanziell irgendeinen Nachteil für mich nach sich ziehen? Wäre es besser, ein Beschäftigungsverbot auszusprechen? Ich danke Ihnen schon jetzt für die Beratung, Karina W
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB
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Was ist eigentlich der Unterschied zw. einem Beschäftigungsverbot und einer Krankschreibung? Bekommt man die Krankschreibung nur für ein paar Wochen oder kann auch ein Arzt für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 2 Monate) krank schreiben? Hat ein Beschäftigungsverbot irgendwelche Vorteile/Nachteile?
Hallo zusammen, ich bin letzte Woche zusammengebrochen (Schwächeanfall 24SSW) und lag dann auch im Krankenhaus....dem Baby gehts wieder gut nur mir noch nicht, extreme Kreislaufprobleme( kann nicht mal kurz vor die Tür), Erbrechen,Ischiasbeschwerden....etc. Meine FA meinte das könnte auch vom Stress im Geschäft gekommen sein (hab zwar n Bürojob ...
Hallo an alle. Ich habe da wieder mal eine Frage. Ich habe von 2013 noch 6 Tage Resturlaub. Ab. 2.12.13 war ich 1 Woche vom Arzt krank geschrieben wegen starken Kreuzschmerzen während der Schwangerschaft. Danach wurde mir ein Beschäftigungsverbot BV bis zum Mutterschutz erteilt. Somit konnte ich meine 6 Tage Resturlaub nicht mehr nehmen... ...
Liebe Frau Bader, ich bin jetzt seit fast einem halben Jahr krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Mein Verlobter und ich haben aber bereits mit der Familienplanung begonnen. Ich bin Operationtechnische Assistentin und würde von Beruf her ab Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen. Jetzt ist meine Frage ob es geht da ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin von 5.4.2019 bis 18.02.2020 krankgeschrieben. Seit Ende 2019 bin ich Schwanger. Und seit 19.02.2020 habe ich eine individuelle Beschäftigungsverbot (wurde von meine Ärztin bis Ende meiner Schwangerschaft ausgestellt). Ich bin jetzt offiziell im Mutterschutz. Ich plane Elternzeit direkt nach Mutterschutz. Ich h ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
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