Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krabbelgruppenleiterin

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krabbelgruppenleiterin

Mitglied inaktiv

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Kann ich, wenn ich mich im Erziehungsurlaub befinde, bei mir zu Hause ohne dies zu melden mehrere Krabbelgruppen leiten, sofern ich nicht über die Grenze der 19 Stunden komme. Was ist hier zu beachten und muß ich irgendwelche Vorschriften beachten? Gibt es evtl. im Internet einen Link dazu?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie vedienen dabei? Dann muss der AG zustimmen, Sie dürfen bis zu 30 Std/ Woche arbeitem Gruß, NB


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