Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kostenrechnung anwalt

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kostenrechnung anwalt

Mitglied inaktiv

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sehr geehrte frau bader, ich war anfang des jahres beim anwalt, da ex nachdem er wieder vater wurde meinen nachehelichen unterhalt gestrichen hatte. ich wollte neu ausrechnen lassen und einfach mal den sachverhalt wissen. zudem lies ich anfragen, ob er nicht mit der übertragung des alleinigen sorgerechtes aus mich einverstanden sei. nun bekam ich freitag die rechnung vom anwalt - und war doch sehr überrascht über die höhe. wo kann ich denn herausfinden oder prüfen lassen ob diese rechnung so ihre richtigkeit hat? die streitwerte - sind die immer gleich hoch, auch wenn nur 2 briefe geschrieben wurden und außer informationen nichts bei rum gekommen ist ? eine freundin muß für einen wesentlich höheren streitwert weitaus weniger zahlen, allerdings ist das baurecht - wahrscheinlich nicht direkt miteinander zu vergleichen. hoffe sie können mir vielleicht einige tips geben. mfg idgie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Gruß, NB P.S. Es gilt nicht die BRAGO (wie Emily schreibt) sondern das RVG


Mitglied inaktiv

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Darauf wird dir Frau Bader nicht antworten, da das Motto gilt: Eine Krähe hackt der anderen ... Für die Höhe des Streitwertes kommt es nicht darauf an, wieviele Briefe dein Anwalt geschrieben hat und was dabei rausgekommen ist. Das Anwaltshonorar ist NICHT erfolgsabhängig. Ob die Rechnung richtig ist, kann man pauschal nicht so sagen. Da müsste man wissen, um wieviel Unterhalt es ging. Dann könnte ich ungefähr ausrechnen, was der Anwalt hätte nehmen dürfen. Gruß Arlett


Mitglied inaktiv

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Hallo, die Anwälte müssen Ihre Rechnung nach der BRAGO richten. Zugrunde liegt immer der Streitwert. Da gibt es dann eine Tabelle mit den Gebühren. 10/10 ist z. B. die volle Gebühr für eine Beratung z. B. Dann hat er auch die Möglichkeit weniger abzurechnen. Z. B. nur eine 5/10 Gebühr, wenn er der Meinung ist, dass er nicht so viel Arbeit mit der Sache hatte. Die Gebühr kann dann jeweils für eine Beratung angerechnet werden und ggf. zusätzlich für Verhandlungskosten etc. Auslagen kommen in der REgel dazu und Mwst. Ich hoffe, ich habe das alles noch richtig zusammen bekommen. Wer dich hier genau beraten kann, weiß ich nicht. Bei Ärzten gibt es eine Ärztekammer, bei der man sich beschweren kann. Vermutlich gibt es auch eine ANwaltskammer, vielleicht dort mal anrufen und fragen. Ich verstehe allerdings meine Vorschreiberin nicht, warum Frau Bader hier nicht antworten sollte, zumindest nicht aus dem genannten Grund. Wenns nicht zum Umfang des Forums gehört, ist das was anderes. LG Emily


Mitglied inaktiv

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... da hab ich auch wieder was gelernt ;-)


Mitglied inaktiv

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Hallo Emily, für eine Nichtfachkraft hast du ziemlich viel Ahnung, muss ich schon sagen. Aber Frau Bader hat bei solchen Angelegenheiten schon öfters geschrieben, dass sie dann dazu nichts sagen kann. Abgesehen davon, dass die BRAGO seit 2004 nicht mehr gilt, ist das, was du da geschrieben hast, eigentlich komplett falsch, auch nach BRAGO. Gruß Arlett P.S. Mit Gebühren kennen sich Anwälte fast nie aus gg.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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..Anwälte kennen sich da durchaus aus. Sonst könnten sie ja nicht festlegen, welche Gebühren sie geltend machen können. Ich habe nur nicht weitergelesen, als ich BRAGO las....


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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..Anwälte kennen sich da durchaus aus. Sonst könnten sie ja nicht festlegen, welche Gebühren sie geltend machen können. Ich habe nur nicht weitergelesen, als ich BRAGO las....


Mitglied inaktiv

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mach ich ne Ausnahme gg. Aber sonst kenn ich keinen Anwalt, der sich damit auskennt. Wenn bei uns in der Kanzlei die Anwälte die Rechnungen schreiben würden, au wei au wei. Dann wären 99 % komplett falsch gg. Weil Gebührenrecht wird nicht studiert. Viele Grüße Arlett, die den Rechtsfachwirt nun intus hat


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