Drohen mit einem Anwalt - sehr gerne an alle!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Drohen mit einem Anwalt - sehr gerne an alle!

Liebe Frau Bader, eine Schwangere (~3 J. in einer Firma; vor Schw.eintritt: schriftlich Gehaltserhöhung) wurde im 2. Trimester ins betriebliche Beschäftigungsverbot geschickt (keine Ersatztätigkeit gefunden; nach Bekanntgabe der Schw.: noch unzulässige Arbeit und Aufforderungen sich unberechtigterweise Krankschreibung ausstellen zu lassen). Vom AG wurde ihr mitgeteilt, dass er sich 'angelogen' fühle, weil ihm nichts von der Babyplanung bekannt war; dass die Schwangere sich zu viel traue und die Firma jetzt nur Verluste haben wird (und, und, und…) Am Ende hat er mit einem Anwalt gedroht und gefragt, ob sie nach der Elternzeit noch in der Firma arbeiten möchte – das konnte sie sich nicht mehr vorstellen und musste die Schlüssel abgeben. -Was halten Sie von dieser Situation? Sollte die Schwangere jetzt schon irgendwelche Schritte vornehmen? -Die Lohnzettelbescheinigungen hat sie bisher immer persönlich gekriegt. Wie kann es geregelt werden, dass diese nach Hause geschickt werden? Die Schwangere will durch das Mobben so wenig Kontakt wie möglich mit dem AG haben. -Ansonsten müsste sie noch einen Antrag auf EZ/EG abgeben. Am besten per Post mit Einschreiben oder (da sonst evtl. Annahmeverweigerung) lieber durch den Partner mit der Bitte um Unterschrift? -Wann wäre es sinnvoll eine Kündigung abzugeben – erst wenn sie einen neuen Job hat? Welche Kündigungsart, auch per Post oder persönlich? -Hätten Sie irgendwelche Tipps, wie die EZ/EG in solcher Situation am besten geplant werden sollten? -Sonst gäbe es mit dem AG nichts mehr zu regeln, oder? Arbeitszeugnis? Danke!

von michim123 am 31.07.2019, 11:51



Antwort auf: Drohen mit einem Anwalt - sehr gerne an alle!

Hallo, das ist sicherlich vom Arbeitgeber keine nette Art, rechtliche Folgen kann ich jedoch nicht erkennen. Schritte unternehmen muss die Schwangere im Moment nicht. Den Antrag auf Elternzeit musste sie eine Woche nach der Geburt abgeben, am besten schickt sie es mit Einschreiben Einwurf und gleichzeitig lässt sie durch einen Boten, zum Beispiel den Ehemann, den Antrag einwerfen. Der Antrag auf Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle gestellt. kündigen sollte sie zum momentanen Zeitpunkt auf keinen Fall. Sie sollte auf jeden Fall mindestens zwei Jahre Elternzeit beantragen. Dann kann sie im Zweifel noch aufs dritte Jahr verlängern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.08.2019



Antwort auf: Drohen mit einem Anwalt - sehr gerne an alle!

Die Schwangere befindet sich derzeit im BV und erhält pünktlich die Entgeltzahlung? Nein, warum sollte sie jetzt irgend etwas unternehmen??? Bezüglich der Gehaltszettel. Ist dies eine vorsorgliche Frage oder fehlen bereits Gehaltszettel? Wenn der Arbeitgeber diese nicht automatisch per Post zusendet, da die Frau derzeit ja nicht im Betrieb ist, würde ich den Arbeitgeber freundlich um Zusendung bitten (telefonisch oder per E-Mail z.B.). Elternzeit-Mitteilung könnte z.B. entweder mit Einwurf-Einschreiben oder persönlich (ggf. durch den Partner) abgegeben werden. Hier unbedingt auf die Frist achten (spätestens 7 Wochen vor Ende Mutterschutz). Ich würde direkt die ersten beiden Jahre Elternzeit anmelden (man muss sich für die ersten 24 Monate verbindlich festlegen), dann kann das dritte Jahr bei Bedarf problemlos angehangen werden. Während der Elternzeit in Ruhe einen neuen Job suchen und dann unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist kündigen (wenn Job gefunden). Es sollte um eine schriftliche Bestätigung der Elternzeit gebeten werden. Ein Zwischenzeugnis würde ich mit der Elternzeitanmeldung anfordern, das Endzeugnis dann mit der Kündigung.

von chrissicat am 31.07.2019, 14:22



Antwort auf: Drohen mit einem Anwalt - sehr gerne an alle!

Ob er sich zu Recht angelogen fühlt oder nicht ändert nichts daran, dass die Schwangere mit allem sozusagen im Recht ist. Sie muss ihm ihre private Babyplanung nicht offenlegen, darf sogar lügen auf Nachfragen dazu. Aber ich könnte den AG halt verstehen, wenn die Schwangere ihm irgendwelche Zusagen gemacht hat, die sie gar nicht einhalten konnte und dieser deswegen erst mal angefressen ist. Und deswegen finde ich es auch unklug, im Gespräch zu äußern, dass man eh nicht mehr zurück kommen will. Wogen können sich auch wieder glätten, wenn der erste Ärger abgeflaut ist - das ist mit der Aussage "kann ich mir nicht mehr vorstellen" aber sicher passé. Auch AG´s sind nur Menschen und können sich mal unprofessionell verhalten, ihren Fehler aber hinterher einsehen. Was sie tun muss: EZ ordnungsgemäß einreichen - am Besten mindestens 2 volle Jahre, um ohne Zustimmung auch das 3. Jahr nehmen zu können. Schriftlich darauf hinweisen, an welche Adresse die Lohnabrechnungen gesendet werden sollen (dann kann derAG sich nicht rausreden mit "hab ich nicht gewusst, dass die Schwangere das möchte"). Zwischenzeugnis anfordern - denn das endgültige Zeugnis darf dann nicht hinterher schlechter ausfallen, wenn sie zwischendurch gar nicht mehr gearbeitet hat oder nur noch kurze Zeit. Kündigen natürlich erst, wenn sie einen neuen Job hat - denn sonst hat sie keine EZ, sondern ist Hausfrau mit EG-Bezug. Das ist äußerst ungünstig für evt. späteres ALG, welches dann evt. nur noch fiktiv berechnet wird und deutlich niedriger ausfallen wird als "normal". Wie das EG geplant wird, hängt von der finanziellen Situation ab.

von cube am 31.07.2019, 14:42



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