Hallo, meine Frage: Ich bin vor 2 Jahren geschieden worden. Mein Rechtsanwalt und Notar hat den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ausgerechnet, hat aber, weil der Kindesvater nur für 1 Kind zu zahlen hat, den Unterhalt aufgrund irgendeiner anderen Liste o.ä. erhöht. Auf der Grundlage des Einkommens zwischen 2.700 und 3.100 DM netto hat er den Unterhalt für meine damals 10-jährige Tochter auf 525,00 DM festgesetzt. Abzüglich hälftig Kindergeld bekomme ich 400,00 DM Unterhalt von meinem Exmann. In diesem Monat wird meine Tochter 12 Jahre alt, d. h., der Unterhalt erhöht sich. Aber niemand (Jugendamt) sieht sich in der Lage, mir den erhöhten Satz zu nennen, außer dem, der bei gleichgebliebenem Gehalt in der Düsseldorfer Tabelle steht. Erna