Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindesunterhalt nach Hochzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindesunterhalt nach Hochzeit?

Jennical91

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Hallo Frau Bader, ich bin ledig, alleinerziehend und habe eine 1- jährige Tochter aus einer beendeten Beziehung. Der Vater der kleinen zahlt für sie monatlich 225€ Unterhalt. Habe nun einen neuen Partner. Der Vater der kleinen behauptet nun, das ein neues Gesetz rauskam, das wenn ich meinen neuen Freund heirate, er den Kindesunterhalt nicht mehr zahlen muss. Stimmt das? und würde es was ändern wenn die kleine den neuen Nachnamen annehmen soll, die bisher meinen Nachnamen hat? mfg Jessica


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, am Kindesunterhalt ändert sich durch die Heirat nichts. Bei Namensänderung dieser Art bin ich immer sehr vorsichtig, zu oft waren hier schon Fragen zu dem rückgängig machen. Das Kind trägt den Namen eines ihm nicht Verwandten und das ist zu einfach nicht rückgängig zu machen. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Am Unterhalt ändert sich gar nix. Es bleibt sein Kind und somit hat es ein Recht auf Unterhalt ! Auch wenn Du das vielleicht nicht hören willst, lass das mit dem Namen. Im Falle einer Trennung hat das Kind den Namen von jemandem, mit dem es nicht einmal verwandt ist. Immer wieder liest man dann hier die Frage wie man das ändern kann. Mein Partner hat unseren Namen angenommen, wir waren in der Mehrzahl und somit war es auch wesentlich weniger Papierkram. Ein Doppelname für Dich wäre auch eine Option. Willst Du es dennoch, hast alleiniges Sorgerecht, dann geht eine Einbenennung


Mitglied inaktiv

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... bleibt bestehen. Der für Dich fällt weg! LG Sabine


Pamo

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Der Ex irrt und ich staune immer wieder darüber wie die Verflossenen meinen, dass sie die Vaterschaft ablegen können nur weil die Kindsmutter einen neuen Partner hat.


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