curly2201
Guten Tag, ich bin Mutter von vier Kindern (14, 12, 4 und 1 Jahr alt), die beiden Großen stammen aus erster Ehe. Mit dem Vater der beiden Kleinen bin ich verheiratet und lebe seit 9 Jahren mit ihm zusammen. Bisher lebten alle Kinder bei mir. Nun hat sich unser 12jähriger entschlossen bei Papa zu wohnen. Da der Wunsch sehr groß war und wir aktuell auch sehr große Schwierigkeiten hatten mit ihm klar zu kommen (er ist Aspberger Autist und wir sind seit Jahren in Therapie, doch mit beginnender Pubertät wurde sein Verhalten immer schwieriger und unser Familienalltag immer angespannter) habe ich diesem Wunsch quasi über Nacht nachgegeben und ihn ziehen lassen. Bei seinem Vater ist er das einzige Kind, Kinderzimmer, Kleidung und Spielzeug ist alles dort vorhanden. Er konnte direkt einziehen. Der Vater lebt mit seiner Freundin seit vielen Jahren zusammen. Wir haben uns geeinigt dass ab Mai der Unterhalt entfällt und das Kindergeld an ihn überwiesen wird. Nun fordert der Kindsvater die Rückzahlung des bereits geleisteten Kindesunterhaltes für den Umzugsmonat April. Für uns bedeutet der Auszug des Kindes - neben dem persönlichen Verlustgefühl - den Verlust des Unterhaltes und Kindergeldes. Da ich noch in Elternzeit bin mit dem Kleinen und wir zu sechst ein recht großes Haus mit hohem Mietbetrag haben, stellt uns das ohnehin vor ein Problem, unsere Lebenserhaltungskosten weiter bestreiten zu können. Alleine aus dem Grund hätten wir mit dem Umzug eigentlich warten sollen bis ich arbeiten kann (der Kleine kommt Oktober in die Krippe). Mein Exmann weiß das und wir haben darüber gesprochen. Nun möchte er dennoch einen Teil der Zahlung vom April zurück. Muss ich das zurück bezahlen? Außerdem hat er mich darauf hingewiesen dass mein Selbstbehalt bei 1080€ liegt und ich sobald ich arbeite auch Unterhalt bezahlen muss. Ich bin aber doch allen meinen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig und da ich noch drei weitere Kinder in meinem Haushalt habe, kann mein Selbstbehalt doch niemals so niedrig sein, oder? Haben Sie mir dazu einen Rat, Zahlen oder Fakten? Ich wäre um jede Rückmeldung dankbar. Vielen Dank, viele Grüße Curly
Hallo, sie müssen in dem Umzugsmonat ab dem Tag anteilig zurückzahlen, wo er zum Vater gezogen ist. Sie sind auch Ihrem ersten Kind gegenüber unterhaltspflichtig, bei so vielen Kindern muss dann eben eine Mangelfallberechnung vorgenommen werden. Das bedeutet, Sie behalten Ihren Selbstbehalt von 1080 €, das was drüber hinausgeht muss auf alle Kinder verteilt werden. Liebe Grüße NB
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