Mitglied inaktiv
hallo, ich habe da mal frage und zwar unsere vermieter erlauben uns nicht den kinderwagen im treppenhaus stehen zu lassen, obwohl keiner der anderen mietparteien im haus nichts dagegen hat und sich keiner davon gestört fühlt. der kinderwagen ist zusammen geklappt, steht nicht im weg eines fluchtweges. in keller kann ich den kinderwagen nicht stellen, da dieser 16kg wiegt und meine tochter schon läuft kann ich sie nicht an der treppe alleine stehen. und in der garage ist schimmel dementsprechend richt es danach. und wir wohnen im 1.og mit ca stufen zu uns hoch. welches recht haben wir den kinderwagen im treppenhaus stehen zu lassen?? liebe grüße y.ottinger
Hallo, Kinderwagen im Mietshaus Beim Streit mit dem Vermieter oder den Mitmietern, ob der Kinderwagen auch im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abgestellt werden darf, haben Kinderwagenbesitzer meist gute Chancen. Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete "Kinderwagenregelung", darf der Mieter den Kinderwagen im Hausflur abstellen. Eine Ausnahme erkennen die Gerichte allenfalls dann an, wenn Mitmieter aufgrund des ungünstigen Zuschnitts des Hausflurs und des Treppenhauses durch den abgestellten Kinderwagen erheblich belästigt würden. Und selbst, wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung eine "Parkverbot" für Kinderwagen im Hausflur vereinbart ist, kann dieses Verbot unwirksam sein. Zum Beispiel dann, wenn niemand durch den abgestellten Kinderwagen behindert wird und / oder wenn der Mieter auf den Abstellplatz im Hausflur angewiesen ist, weil er / sie sonst den Kinderwagen mehrfach täglich einige Stockwerke hoch und wieder runter schleppen müßte. Quelle: Deutscher Mieterbund 2.Verbot zum Abstellen in der Hausordnung Mietern in den oberen Stockwerkes eines Mietshauses muß das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur im Erdgeschoß erlaubt werden, urteilte das Amtsgericht Frankfurt. Ein Hausbesitzer hatte eine Mietpartei auf "Unterlassung des Abstellens ihres Kinderwagens in der Zeit von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens" verklagt. Das Gericht entschied dagegen, daß den im zweiten Stock wohnenden Mietern nicht zugemutet werden könne, den Kinderwagen "ständig über mehrere Treppen herauf- bzw. herunterzutragen". AG Frankfurt, 33 C 361/97-27 Quelle: Focus Online Liebe Grüsse, NB
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