Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kinderkrankentage?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kinderkrankentage?

muckymadeleine

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Hallo zusammen, Ich habe zwei Kinder, die eine ist fast immer krank die andere gar nicht. Da ich 20 Tage im Jahr habe (kinderkrankentage ) ist das nun egal welches kind krank wird oder nicht ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html). Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. In der Praxis sieht eine Leitlinie der KKs dies aber vor. Die Höhe kann man hier berechnen: http://rechner.sparkasse.de/templates/tr64/standard/tr64.php Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Ansonsten kann man bis zu fünf Tage über § 616 BGB geltend machen. Das ist aber nachrangig. Liebe Grüsse, NB


Colien07022004

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Bei 2 Kindern hat man insgesamt 40 Tage! Der Vater der Kinder hat ja auch pro Kind 10 Tage. Seit ihr getrennt und du hast das Alleinige Sorgerecht, kannst du dir dieser holen! Du musst mit deinem Kinderarzt besprechen ob er dir diesen Gefallen tut! Rechtens ist es nicht und verlangen kannst du es auch nicht. Lg


Nelie1113

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Dies glaube ich nun wieder nicht, dass dies nicht rechtlich ist und man keinen Anspruch darauf hat. Allein schon vom Logischen her, muss es vollkommen egal sein, welches Kind nun betroffen ist. Der Maximalanspruch für Kindkranktage beträgt 25 bzw. 50 für beide, ab drei Kindern. Mit dieser Aussage, hieße das ja, dass Kind drei nur noch auf 5 bzw. 10 Tage Anspruch hat und ab Kind vier gar kein Anspruch mehr besteht. Und das geht ja wohl kaum, oder? Grüße (von einer mit drei Kindern) ;-)


Colien07022004

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Jedes Kind hat 20 Tage!!! Bei drei Kindern dann 60 Tage! Und nein, es ist nicht egal, welches Kind erkrankt ist, denn der Name steht au einem ärztlichen Attest. Deine Aufführung oben verstehe ich null?!


Nelie1113

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Entschuldige, aber das ist falsch. Es gibt keine 60 Tage. Die maximalen Tage, die einem Elternteil zustehen sind 25, also für beide Eltern 50. Mehr gibt's nicht. Das hat auch nichts mit dem Namen auf dem Attest zu tun, diese Ausführung verstehe ich jetzt null.


Sternenschnuppe

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Hoffe ich. Man hat als Elternteil x Kindkranktage. Je mehr Kinder, desto mehr bekommt man. 10, 20, maximal 25, wenn alleinerziehend das Doppelte. http://dejure.org/gesetze/SGB_V/45.html Für alle, egal ob bei 5 Kindern jedes 5 Tage hat, oder eines 25 am Stück.


Colien07022004

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Ich habe, besser gesagt, hatte drei Kinder. Für jedes Kind hatte ich und mein Partner 10 Kranktage, insgesamt also 20 pro Kind. Jedes Jahr hatten wir die Tage in Anspruch genommen und voll bezahlt bekommen. Das kann sich doch nicht geändert haben??? Jetzt habe wir 2 Kinder, ich 10 Tage, mein Mann 10 Tage pro Kind, insgesamt also 40 Tage, sie wir in Anspruch nehmen können! Unsere große lag letztes Jahr im Krankenhaus, wir haben 20 Tage verbraucht. Unsere kleine ist schwer krank, für sie haben wir auch die 20 Tage verbraucht! Laut Abrechnung der KK insgesamt 40 Tage! Bei uns ist der Kindkrankschein kindbezogen, melde ich mit dem Schein, z.b meine große Tochter krank, lasse aber die Kleine zuhause, ist unsere große Tochter z.b nicht in der Schule versichert, da sie offiziell als krank gemeldet ist! So wurde uns das schon mehrfach von der Krankenkasse erklärt


Sternenschnuppe

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Colien, was ist mit Kind 3 wenn ich fragen darf ? Die Scheine sind immer auf das Kind bezogen. Man hat 10- maximal 25 Tage für "die Kinder" , egal wer welchen Anteil davon nutzt. Beim zweiten Kind bekommt man 10 dazu, beim Dritten noch einmal 5, dann ist Ende. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass die davon ausgehen dass eben auch mal mehr als 1 krank ist und sich daher die Tage nicht gleichwertig erhöhen. Also zwei kranke Kinder = ein Schein.


Colien07022004

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Wirklich sehr seltsam! Unser Sohn ist verstorben, er ist nach langer, schwer Krankheit in unseren Armen eingeschlafen...


Sternenschnuppe

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Mein Beileid, das habe ich gar nicht gewusst oder mitbekommen. Es tut mir sehr leid. Im Bezug zu dem Kindkrankengeld da so, dass bei solch massiven Erkrankungen keine Grenzen gesetzt sind was die Tage betrifft. Las ich vorhin in dem Link den ich oben postete. Vielleicht war das bei Euch der Unterschied? :-(


Colien07022004

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Unser Sohn verstarb kurz vor der Geburt unserer zweiten Tochter, am 16.01.2011, 2 Tage danach wurde sie geboren. Wahrscheinlich liegt es daran! Danke für den Link! Liebe Grüße


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