Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage bei Ihnen richtig bin. Meine Kinder würden gern einmal einen kleinen Straßenverkauf machen, z. B. selbstgebackene Plätzchen verkaufen. Wie ist das durch den Gesetzgeber geregelt? Ich meine, man kann ja schlecht einen Gewerbeschein von ihnen verlangen - aber ich wüßte zugern, ob das auch irgendwo gesetzlich festgelegt ist, wieviel und wo Kinder ihre "Privatverkäufe" machen dürfen. Man weiß ja nie.... Viele Grüße Lucia Z.
Hallo, wie alt sind die Kinder denn? Liebe Grüsse, NB
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