Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergeld

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Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Kindergeldes. Mein Mann ist geschieden und hat mit seiner ersten Frau eine Tochter. Wir haben 2 Söhne für die wir Kindergeld bekommen. Ab dem 3.Kind gibt es ja etwas mehr Kindergeld. Nun ist unser 2.Sohn aber ja das dritte Kind von meinem Mann. Bekämen wir jetzt nicht für unseren 2.Sohn jetzt mehr Kindergeld? Oder gilt das nur für die im Haushalt lebenden Kinder? Ist leider etwas lang und kompliziert geworden. Sorry. Aber schon einmal vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Tanja Splitthoff


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Was ist ein Zählkind? Ein Kind, für das an den vorrangig Berechtigten Kindergeld gezahlt wird, wird gleichwohl auch bei dem nachrangig Berechtigten als sog. Zählkind berücksichtigt. Sind bei einem älteren Zählkind mindestens drei jüngere Kinder vorhanden, für die Kindergeld gezahlt wird, schiebt dieses Zählkind die drei jüngeren Kinder in der Rangfolge auf die Ordnungszahlen 2., 3. und 4. Kind, so dass für das jüngste Kind statt 154 € das höhere Kindergeld für ein viertes Kind von 179 € gezahlt wird. KGMB2003 6 Beispiel: Ein Ehepaar hat drei gemeinsame Kinder. Ein älteres eigenes Kind des Ehemannes lebt bei der leiblichen Mutter, an die auch als vorrangig Berechtigte das Kindergeld für dieses Kind gezahlt wird. Bei der Ehefrau zählen nur die drei gemeinsamen Kinder als erstes, zweites und drittes Kind. Sie könnte Kindergeld in Höhe von 3 x 154 € = 462 € monatlich erhalten. Beim Ehemann zählt das eigene Kind als erstes Kind (Zählkind), die drei gemeinsamen jüngeren Kinder zählen als zweites, drittes und viertes Kind. Als vorrangig Berechtigter kann er für die gemeinsamen Kinder 2 x 154 € + 1 x 179 € = 487 € monatlich erhalten, also 25 € mehr als seine Ehefrau. Deshalb empfiehlt es sich, dass die Eheleute den Ehemann zum Berechtigten bestimmen. Gruß, NB


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Hallo ich bin in der gleichen Situation wie du. Mein Mann hat schon 2 Kinder aus erster Ehe und wir haben 2 zusammen. Für die ersten drei gibt es 154 Euro und ab dem 4. 179 Euro. Dein Mann muß nur das kindergeld auf seinen Namen beantragen. Es ist egal ob sie im Haushalt wohnen oder nicht, die zählen alle. Wir bekommen nämlich für unser 2.Sohn die 179, da er für meinen Mann das 4.Kind ist. Ich hoffe ich konnte helfen.


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich kann mich meiner Vorrednerin nur anschließen. Bei mir ist es auch so, mein Junior ist auch sein 4. Kind und ich bekomme für ihn 179,00 wichtig ist nur dass dein Mann das Kindergeld beantragt, kanns ja trotzdem auf dein Konto überweisen lassen. Dein 2. ist dann praktisch das 4. "Zählkind" und dabei ist es Wurscht ob die Kinder alle bei euch leben oder nicht. LG


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