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hallo unzwar geht es um folgendes meinfreund hat zwie kinder aus seine ehe,die leben aber nicht bei uns kommen aber alle 14 tage im wechsel zu uns,da ich und er nicht berufstätig sind und ein eigenes kind haben wollte ich jetzt mal nach fragen den ich habe gehört das das kinder geld aufgeteilt werden muß da wir ja auch die kinder betreuen und es aus unserer finanziellen lage nicht immer geht und das die mutter der kinder uns jetzt mit gerichtlichen schritten zwingen will die kinder beide alle 14 tage zu nehmen.Aber dafür haben wir kein geld den sie wohnt auch nicht bei uns in der nähe und wir auch keinen platz für drei kinder hier haben(wohnung 57 qm groß) was können wir tun und stimmt das mit dem kindergeld und wie können wir ihr das beweisen
Hallo, das Kindergeld wird nur ab einer bestimmten Höhe der Unterhalstzahlung geteilt. Wenn er arbeitslos ist, wird er sicher nicht viel Unterhalt zahlen u dann steht das gesamte KG der Mutter zu. Gruß, NB
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Hallo ! Ob das Kindergeld Deinem Freund zur Hälfte zusteht hängt davon ab wieviel Unterhalt er zahlt ! LG Tanja
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ich kenne das nur so, das kindergeld gehört beiden zur hälfte, da wo das kind lebt der hat anspruch drauf,aber es wird zur hälfte beim unterhalt mit angerechnet. so ist es zumindest bei mir.
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Hallo ! Das gilt aber nicht wenn nicht mindestens ich glaube 135 % bezahlt werden ! Mein Ex zahlt für die Kleine den niedrigsten Satz und es werden nur 7 Euro vom Kindergeld angerechnet ! LG Tanja
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stimmt, hab ich nicht mehr dran gedacht haben es vernäß halber so gemacht. wollte ihm auch keine steine in den weg legen unser kind hab ich ja ( darunter leidet er ja genug ) ich fand es auch fähr da es ja eigendlich so ist mit dem kindergeld hälfte/hälfte. sorry, falls ich was falsches sagte! lg nana
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er bzw das jugentamt zahlt für beide 244 € kann es geteilt werden oder nicht
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Hallo ! Wenn das Jugendamt zahlt kann ER sich sowieso nichts anrechnen lassen ! Auch wenn er nen unterhalt von 244 Euro für 2 Kids zahlen würde könnte er sich nichts vom Kindergeld anrechnen denn dafür ist der Unterhalt zu gering ! LG Tanja
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