Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergeld

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Hallo, ich hätte an Sie eine Frage, die die Beantragung des Kindergeldes betrifft: Seid 1995 bin ich nun im Erziehungsurlaub, da ich vor des Erziehungsurlabs im öffentlichen Dienst tätig war, zahlt mir noch der Arbeitgeber das Kindergeld. Am 9.7. dieses Jahres endet der Erziehungsurlaub. Ich bleibe aber dennoch noch zu Hause, bin aber ja dann nicht mehr im öffentlichen Dienst tätig. Wie ich erfahren habe, muß dann das Arbeitsamt mir das Kindergeld weiterzahlen. Nun meine beiden Fragen: Ab wann soll ich das Kindergeld beantragen, besser jetzt schon oder reicht zwei Wochen vor Ende ? (ich will daß es pünktlich weitergezahlt wird ) Und wer muß mir im Juli das Erziehungsgeld zahlen? Arbeitgeber oder bereits Arbeitsamt? Danke für Ihre Beantwortung, Melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Melanie, 1. In der Regel gilt der angefangene Monat als Anspruchsgrundlage, deshalb müsste da der AG zahlen 2. Sie schreiben, dass Sie gerne möchten, dass das KG pünktlich weiterbezahlt wird. Dann verstehe ich nicht, warum Sie es nicht so frühzeitig wie möglich beantragen. Zu früh ist kaum möglich und die Mühlen der Verwaltung mahlen langsam. Ich würde mich zunächst an den AG wenden, denn sicherlich sind UNterlagen nötig, die er Ihnen aushändigt. Gruß, NB


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