Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergeld

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Wenn man den Erziehungsurlaub im Ausland verbringt hat man ja noch den Arbeitsplatz in D. Steht einem dann noch Kindergeld zu??? Ich bin auch noch bei meiner Mutter gemeldet, as ja auch ne vorraussetzung ist fuer KG!? Wie lange darf man in D gemeldet sein, ohne in D zu sein?? Vielen Dank, Dana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Dana, das kommt darauf an. Es gibt verschiedene Möglichkeiten nach § 1 BKGG: - Wohnsitz in D(= Lebensschwerpunkt) - gewöhnl. Aufenthalt in D(= mind. 6 Mo. dauernd in Deutschland) - Beamter im Ausland - Soldat etc. im Ausland - Entwicklungshelfer - Versicherungspflichtverhältnis nach SGB Wenn ich Sie recht verstanden habe, sind Sie im EU und leben im Ausland, ohne zu arbeiten? Das ist eine schwere Frage (es gilt die Rentenversicherungsordnung und die kenne ich nicht so gut) und ich habe jetzt lange in Kommentaren suchen müssen, bis ich etwas gefunden habe. Also: In der EU- Zeit bleibt der Sozialversicherungsschutz aufrechterhalten, obwohl das Arbeitsverhältnis suspendiert ist.Eine Rentenversicherungspflicht besteht jedoch nicht. Nach § 1227 a RVO sind Mütter und Väter, die ihre Kinder im Geltungsbereich der RVO erziehen,in den ersten 12 Kalendermonaten pflichtversichert. Das gilt für Sie ja nicht. Nach dem SGB-Kommentar würden Sie danach keinen Anspruch auf KG haben. Aber das ist eine so spezielle Frage, daß ich meine Hand dafür nicht ins Feuer legen möchte (sorry, weiß auch nicht alles)! Fragen Sie bitte bei der zuständigen KG-Stelle nach! N. Bader


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