Frage: Kindergeld zurückzahlen?

Hallo Frau Bader! Ich war vor meiner Schwangerschaft Studentin, also hab ich (20) noch Kindergeld bekommen. Als ich schwanger wurde habe ich das Studium unterbrochen und musste mich arbeitslos melden, damit ich Sozialhilfe beantragen konnte. Ich musste mich vierteljährlich auf dem Arbeitsamt melden, was ich aber leider nicht gemacht habe (ich hatte eine schwere Schwangerschaft mit Krankenhausaufenthalt und Bettruhe). Nun fordern sie aber meine Mutter auf ,(die das Kindergeld für mich bekommen hat) das Kindergeld für das ganze Jahr zurückzuzahlen. Meine Frage: Was können wir tun, um das Geld was wir nicht übrig haben, nicht bezahlen zu müssen? Liebe Grüße Stefanie

Mitglied inaktiv - 17.12.2001, 11:36



Antwort auf: Kindergeld zurückzahlen?

Liebe Stefanie, wenn Leistungen vom Staat zu Unrecht bezogen wurden, müssen sie nach dem Gesetz zurückbezahlt werden. Es steht ganz klar im Gesetz, dass man sich alle drei Mo. melden muß. Sie hätten sicherlich anrufen oder jemand anders zu klären schicken können. Jetzt werden Sie um eine Rückzahlung nicht drumherumkommen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.12.2001



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