Jazzemann
Hallo liebe Mitglieder,sehr geehrte Fr. Bader! Mir wurde am Freitag vorrübergehend das Aufenthaltbestimmungsecht und die elterliche Sorge zur Schule für mein Kind übertragen. D.h. mein Kind wird jetzt erst mal bei mir wohnene.Vorher hat sie beim Vater gewohnt der sie aber nicht zur Schule geschickt hat. Wie verhält sivh das jetzt mit dem Unterhalt und Kindergeld?Bekomme ich das jetzt? Ich habe ja jetzt Mehrkosten und benötige das Geld schon. Danke schon mal! Bearbeiten ZitierenVerstoß melden
Hallo, selbstverständlich steht Ihnen beides zu! Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Jazzemann, ich gratuliere von ganzem herzen und freue mich sehr für euch!!!! Ruf mal bei der familienkasse an und frag nach, genau wie beim jugendamt. Das vorübergehend stört bissl....könnte dauern, bis da was anläuft!! Alles liebe!
Jazzemann
@krawall Danke!Ja leider steht noch eine Hauptverhandlung und ein Gutachten für mich an. Ich hoffe so sehr dass ich alles richtig mache und das Gutachten nicht vergeiege wie beim ersten Mal. Soweit ich weiß muss für den Antrag auf KiGe das Kind bei mir gemeldet sein.Ich werde es versuchen ohne seine Unterschrift. Schließlich konnte er mein Kind damals hier auch ohne mich anmelden.Ich werde den Beschluß mitnehmen. Soll ich den KV auffordern mir den Unterhalt und das KiGe für diesen Monat zu überweisen.Denn das hat er schon erhalten.
mamavonbaby
Also ich würde jetzt die Zahlung von Unterhalt einstellen, da das Kind ja nun bei dir ist. Das Kindergeld steht auch jetzt dir zu. Da du die elt. Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast gehe ich davon aus, das du dein Kind auch ummelden kannst. Die Zustimmung braucht man nur, wenn es geteilt ist. Den Unterhalt für diesen Monat würde ich auch zurückfordern. Lieben gruß.
Jazzemann
Ich habe den KV aufgefordert mir den Unterhalt und das Kindergeld für diesen Monat zu überweisen.ich denke aber nicht das er es tun wird. Ich werde versuchen meine Kleine bei mir anzumelden und stelle dann die Anträge.Eventuell kann ich diese ja auch mit dem Beschluß stellen?
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