Mitglied inaktiv
Vielen Dank fuer die prompte Hilfe! Was genau heisst den Lebensschwerpunkt bei Wohnsitz in D!? Wie lange kann ich bei meiner Mutter in D gemeldet sein, ohne in D gewesen zu sein? Ich habe jetzt schon verschiedene Zeiten gehoert, von 3 Monaten bis 1 Jahr! Und reicht es, wenn ich innerhalb eines Jahres mal fuer 2 Wochen da bin um nach allem zu schauen? Solange ich da gemeldet bin steht mir doch Kindergeld zu, solange ich im Erziehungsurlaub bin, oder? Leider lebe ich auf der anderen Seite der Erde!!!! Aber es ist ja eigendlich nur ein Urlaub fuer die 3 jahre, ich arbeite hier nicht und bekomme auch keine Zuschuesse fuer mein Kind (bald 2)!!! Vielen Dank nochmal! Dana
Liebe Dana, das ist wieder so ein Kaugummibegriff im Gesetz. Fest steht, daß man nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann, den Sie nach Ihrer Schilderung nicht in D haben. Um Urlaub handelt es sich wohl auch nicht, denn Urlaub ist per definitionem von vorübergehender, kürzerer Dauer als drei Jahre. Der Begriff wird in unterschiedlichen Gesetzen benutzt, die ich zur Klarstellung einfach mal schildere: Steuerechtlich geht man von einem Lebensmittelpunkt dann aus, wenn man mehr als 6 Mo. (am Stück, nur unterbrochen von normalen Urlauben) in D lebt. Im Zivilrecht spricht man vom gewöhnlichen Aufenthalt, wenn "der Aufenthalt nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft ist". Im Strafrecht spricht man von einem gewöhnlichen Aufenthalt, wenn " man sich dort ständig oder für längere Zeit, wenn auch nicht ununterbrochen aufhält. Sie müssen für sich prüfen, ob das bei Ihnen so zutrifft. N. Bader
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