Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kindergartengebühr

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kindergartengebühr

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hallo, mein mann zahlt noch für seine zwei kinder aus erster ehe unterhalt. da wir auch 2 kinder haben wurde dann der unterhalt nach mangelfallberechnung unter allen kindern aufgeteilt. nun sollte unsere jüngste tochter nächstes jahr in den kindergarten. ich habe gehört, daß dann die kindergartengebühr zum teil dann noch zum unterhaltsbetrag dazukommt. erhöht sich dadurch dann der unterhalt für dieses kind weil es in den kindergarten kommt? kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, aber ich habe so etwas ähnliches mal gelesen. ist das tatsächlich so? LG,iris


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Die Rechtsprechung der Gerichte ist sehr unterschiedlich. Viele Gerichte bejahen einen Sonderbedarf bei Kindergarten-/Hortkosten, andere Gerichte nicht. Gruß, NB


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