Mitglied inaktiv
hallo, mein mann zahlt noch für seine zwei kinder aus erster ehe unterhalt. da wir auch 2 kinder haben wurde dann der unterhalt nach mangelfallberechnung unter allen kindern aufgeteilt. nun sollte unsere jüngste tochter nächstes jahr in den kindergarten. ich habe gehört, daß dann die kindergartengebühr zum teil dann noch zum unterhaltsbetrag dazukommt. erhöht sich dadurch dann der unterhalt für dieses kind weil es in den kindergarten kommt? kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, aber ich habe so etwas ähnliches mal gelesen. ist das tatsächlich so? LG,iris
Hallo, Die Rechtsprechung der Gerichte ist sehr unterschiedlich. Viele Gerichte bejahen einen Sonderbedarf bei Kindergarten-/Hortkosten, andere Gerichte nicht. Gruß, NB
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Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zu einem Antrag auf die Übernahme der Kindergartenkosten durch das Jugendamt. 1.Die Einkommensgrenzen werden mit 803 Euro für Alleinerziehende und mit 1037 Euro für Verheiratete angegeben. Nun wird aber auf dem Formular auch nach weiteren im Haushalt lebenden Personen und deren Einkommen gefragt. I ...
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