Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, eine dringende Frage. Wir organisieren seit Jahren hier im Ort einen Kinderbasar. Der ist so organisiert, dass die Verkäufer sich anmelden, ihre Sachen etikettiert in Kisten bei uns abgeben, die Sachen werden also dann während dem Basar von uns als "Spielkreis" verkauft und später, was übrig ist, nach den Verkäufernummern auf den Etiketten zurücksortiert und nach Basarende den Verkäufern zurückgegeben. Die wichtige Frage, die nun aufkommt ist: müssen wir die Kunden darauf hinweisen, dass es sich um Privatverkäufe handelt? Wir möchten folgendes Schild an die Kassen hängen: Da es sich hierbei um Privatverkäufe handelt und wir kein Händler sind, können wir keine Garantie geben und weisen deshalb auf folgendes hin: Sie kaufen im Rahmen eines Privatverkaufs ohne Garantiezusage. Die Ware befindet sich in gutem Zustand, funktioniert derzeit einwandfrei und hat keine uns bekannten offensichtlichen oder verdeckten zusätzlichen Mängel. Diese Angabe machen wir ausschließlich aufgrund der neuen Rechtslage im Garantierecht! Wäre das so ausreichend? Uns ist nur der Fall bekannt, dass eine Frau einen Kindersitz auf einem Flohmarkt kaufte, der, wie sich später rausstellte beim Unfall sofort kaputtging und dem Kind was passierte deswegen. Die Frau zeigte später den Flohmarktverkäufer an und dieser wurde sogar schuldig gesprochen (lief im TV). Sollten wir daher alle Kunden, die zB einen Autositz kaufen, so etwas unterschreiben lassen??? Ganz herzlichen Dank für eine Antwort!!! Kathrin
Hallo, das ist prima formuliert-ich würde es trotzdem bei Sachen, wo es interessant werden kann, unterschreiben lassen. Gruß, NB