sala17
Guten Tag Frau Bader, mein Partner und ich (nicht verheiratet) erwarten im Sommer unser erstes Kind und fragen uns, wie es sich mti unserer Krankenversicherung verhält. Ich bin derzeit verbeamtet (auf Zeit) und mit 50 % über die Beihilfe und 50 % über die PKV. Mein Partner ist verbeamtet auf Lebenszeit und erhält freie Heilfürsorge. Falls relevant, ich verdiene derzeit ca. 8000 netto mehr als mein Partner Ich habe zwei Fragen: - Gibt es Möglichkeiten während der Elternzeit die Beiträge der PKV zu reduzieren? Oder muss tatsächlich der volle Beitrag geleistet werden? - Muss das Kind, über mich in der PKV versichert werden oder geht dies auch über die freieh Heilfürsorge meines Partners? Über Ihre Rückmeldung wäre ich dankbar! Herzlichen Dank im Voraus!
Hallo, 1. Sie können wählen, bei welcher priv. KK das Kind versichert ist - Sie zahlen ja dann entsprechend Prämien 2. In der privaten Krankenversicherung müssen Sie Ihre Krankenversicherung in der Elternzeit komplett selbst zahlen. Der Arbeitgeberzuschuss entfällt. Evtl haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber Ihres Partners. Liebe Grüße NB
Rotkehlchen
Bei deiner zweiten Frage bin ich nicht ganz sicher. Meines Wissens gibt es freie Heilfürsorge aber nur für den Beamten selbst und nicht für Angehörige. Egal, ihr ob das Kind über dich oder deinen Partner versichert, käme also nur Beihilfe (für Kinder meist 80%) plus für den Rest PKV in Frage. Zu deiner ersten Frage: in der Regel ist es so, dass der Beihilfesatz von 50% erst ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind auf 70% steigt. Während der Elternzeit mit dem ersten Kind musst du deine 50% PKV also komplett weiter zahlen. Je nach deinem Einkommen, deiner Besoldungsgruppe und deinem Dienstherrn gibt es ggf. einen unterschiedlich hohen Zuschuss zu den PKV-Kosten während der Elternzeit. Dazu solltest du ggf. mal bei deiner zuständigen Beihilfestelle nachfragen!
Rotkehlchen
PS: Um das noch klarzustellen: Natürlich bekommst du während der Elternzeit weiter Beihilfe! Der etwaige Zuschuss deines Dienstherrn bezieht sich auf deine 50% PKV-Anteil.
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