Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind ummelden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kind ummelden

Banini

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Hallo, ich bin nach Trennung (unverh., gem. Sorgerecht) im April mit meiner 2-jährigen Tochter zu meinen Eltern gezogen. Bisher habe ich meine Tochter und mich noch nicht umgemeldet, da ich befürchte, dass der KV seine schriftliche Zustimmung verweigert. - Benötige ich diese überhaupt? Kann ich trotzdem Unterhalt bekommen bzw. gelte ich überhaupt als alleinerziehend?   Dankeschön! 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der KV in der recht langen Zeit noch nicht tätig geworden ist, würde ich mich jetzt schnellstens ummelden. Dazu brauchen Sie seine Zustimmung, die ist aber gerichtlich ersetzbar. Liebe Grüße NB


mela_mit_alex

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Du gilst nicht steuerlich nicht als alleinerziehend weil du mit einer Person über 18, für die du kein Kindergeld erhälst, in einem Haushallt wohnst..  


Neverland

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Bedenke, du bist gesetzlich verpflichtet dich umzumelden, das ist eine Ordnungswidrigkeit welche du aktuell begehrt. Auch Ansprüche Eier KiGa-plstz usw greifen nicht. Also schleunigst nachholen. 


WonderWoman

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von welcher entfernung sprechen wir hier denn? und willst du da bleiben oder bist du auf der suche nach einer eigenen wohnung?


KielSprotte

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In D gilt eine Ummeldepflicht innerhalb von 2 Wochen nach Umzug. Also schleunigst nachholen. Alleinerziehend; kommt drauf an - hast du eine eigene angeschloene Wohnung im Elternhaus, oder einen gemeinsamen Haushalt?    


Banini

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Dankeschön! 12 Kilometer. Gemeinsamer Haushalt, bis ich neue Wohnung gefunden habe. 


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