Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind alleine den Vater mitgeben?

Frage: Kind alleine den Vater mitgeben?

Stine 84

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Guten Abend, Meine Tochter (Sofia) ist jetzt 18 Monate alt. Der Kindsvater hat sie seit 8 Monaten nicht mehr gesehen, da er da kein Interesse hatte. Vor ein paar Tagen meldete er sich bei mir, wie wir es in Zukunft machen können das er Sofia sehen könnte. Er will auch seine neue Freundin miteinbeziehen. Und wollte sich zu dritt treffen um das zu bereden. Das lehnte ich natürlich ab. Wie sind den genau meine rechte? Ich habe das alleinige Sorgerecht. Er hat ein Umgangsrecht das ist mir klar. Er darf sie auch sehen in Zukunft, aber ich möchte da 1. dabei sein 2.will ich sie nicht ihm alleine mitgeben und 3. will ich nicht das seine neue Freundin nen Kontakt zu meiner Tochter hat. Muss ich den Umgang mit seiner Freundin erlauben? Darf er sie einfach mit nachhause nehmen? Der Mann ist doch jetzt quasi Fremd für meine Tochter. Über antworten wäre ich sehr dankbar.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Kleine kennt ihren Vater ja gar nicht. Am besten schalten Sie das Jugendamt zur Vermittlung ein, da muss ein gangbarer Weg gefunden werden. Grundsätzlich haben Sie aber keinen Anspruch darauf, dabei zu sein, wenn der Vater das Umgangsrecht ausübt. Liebe Grüße NB


cube

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Du musst deine Tochter nach so langer Zeit der Kontaktpause nicht dem Vater sofort alleine mitgeben. Normalerweise wird erst mal langsam der Kontakt wieder hergestellt (zB in deinem Beisein) und erst dann folgt, das der KV sein Kind auch alleine mitnehmen darf. Den Kontakt zur neuen Partnerin des KV wirst du aber auf dauer nicht verhindern können. Ich kann mir vorstellen, daß das schwer ist, aber er hat da die gleichen Rechte wie du. Wenn du einen neuen Partner hast, wird dieser ja auch Kontakt mit deiner Tochter haben. Wende dich am Besten ans Jugendamt und besprich mit denen das Vorgehen. Die werden dir und auch ihm da Vorschläge machen, wie der Kontakt nun aufgebaut werden könnte etc.


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