Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

KH Aufenth. in SS und bei OP des Kindes bezahlen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: KH Aufenth. in SS und bei OP des Kindes bezahlen?

Mitglied inaktiv

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Vor ein paar tagen habe ich von meiner Krankenkasse(IKK)eine Rechnung von 80 € bekommen. Als Begründung war dort ein Krankenhausaufenthalt vom 3.8.-10.8.2005 aufgeführt. In dieser Zeit war ich in der 5/6 SSW und lag wg. drohender Fehlgeburt im KH. Dort sagte man mir aber aufgrund der SS müße ich diesen Aufenthalt nicht bezahlen. Was ist jetzt richtig ? In vier Wochen muß ich mit meiner Tochter ( 2 Monate)für 8 Tage ins KH da diese eine Lippen-Kiefer-Spalte hat und operiert werden muß. Muß ich dafür dann auch 80 € zahlen. Oder sogar noch mehr da ich ja nicht Krank bin? Vielen Dank für Ihre Mühe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für die Geburt und sechs Tage muss man nichts zahlen, für das Kind auch nicht. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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man ist nur die tage während der geburt von den 10 € befreit (aber nur höchstens ?). liegt man während der ss im kh muss man die 10 € pro tag bezahlen. wenn du mit deinem kind im kh bleibst muss du die 10 € nicht bezahlen, aber du muss dafür bezahlen, dass du dort schläfst und dort auch essen bekommst. als meine tochter mal im kh lag, musste ich 24 € pro tag bezahlen. jetzt haben wir allerdings für beide kinder eine zusatzversicherung, die solche und weitere dinge trägt. sehr empfehlenswert... lg two_kids


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