Noomi
Liebe Frau Bader, Mein Sohn ist am 11.01.2014 geboren und ich bin seit dem in Elternzeit und bekomme Elterngeld. Ich bekomme auch Kindergeld für den Kleinen. Trotzdem dass ich noch in der Ausbildung ist, die gerade ruht, bekomme ich kein Kindergeld mehr. Auch den Einspruch hat die Familienkasse nicht angenommen, trotz einer schriftlichen Bestätigung meines Ausbildungsbetriebes. Ich frage mich nun wieso. Ich bin erst 19 Jahre jung und der Ausbildungsvertrag besteht noch. Will die Familienkasse nur Geld sparen? Oder bin ich wirklich nicht im Recht? Herzlichen Dank im Voraus. Noomi
Hallo, wenn der Vertrag wegen der EZ ruht, ruht auch der KG-Anspruch. Liebe Grüße NB
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