Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann Vater für Elternzeit Kindesumzug verlangen/durchsetzen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann Vater für Elternzeit Kindesumzug verlangen/durchsetzen?

ernierni

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Kann Vater für Elternzeit Kindesumzug durchsetzen? Lebe mit meiner 10Monate alten Tochter allein aktuell in Elternzeit. Es besteht gemeinsames Sorgerecht und der Vater hat mir heute eröffnet er nehme seine Partnermonate anschließend (habe ihm das damals angeboten, bereue es nun), während für ihn klar sei die Kleine wohne dann für 2 bzw ggf 4 Monate bei ihm. Lässt sich das verhindern, da es meiner Meinung nach ein arger Umschwung für sie wäre, zumal sie im Anschluss dann die KiTa-Gewöhnungsphase durchleben wird.. bislang war außer dameln, spazieren gehen, schuckeln und u.U. wickeln seinerseits kaum etwas drin. Während meiner Rückbildung hieß es nach Impfung er ruffe ggf an, damit ich käme, er würde weder Fieber messen, geschweige denn Zäpfchen verabreichen, wenn es erforderlich sei .. bislang badet und wäscht er sie nie, putzt keine Zähnchen... da bin ich gefragt als Mutter.. er ist dann Besucher.. aber war nunmal so dumm direkt nach der Sectio gemeinsamer Sorge zuzustimmen und nun habe ich Sorge, dass er bestimmen darf sie zu sich zu holen für die Elternzeit und dann würde sich seine Mutter vermutlich zu großen Teilen kümmern dürfen, die im Haus lebt,über 80 ist und bereits einen schwerstdementen allein zu versorgen hat.. das ließe sich für mich nicht gut feststellen, da ich natürlich - sofern ich ihn nicht überzeugen kann mir die Monate im Rahmen der alleinerziehenden Rolle zu überlassen- dann schleunigst an Arbeit kommen muss, um weiter versichert zu sein, nachdem mein ehemaliger Arbeitgeber bei Bekanntwerden der Schwangerschaft den befristeten Vertrag hat nach dem Mutterschutz auslaufen lassen.. Ist es korrekt, dass ich 200,- Unterhalt erhalte, da er einen weiten Arbeitsweg und daher Hohe Kosten hat ?(mehrere Fahrzeuge kann er bestens finanziell unterhalten, sein Kind allerdings nur eingeschränkt ).Eure Einschätzungen (bestenfalls fachkundig) würden mir sehr weiterhelfen, da ich nicht direkt beim Amt auf´s Äußerste gehen mag, um extreme Spannungen zu vermeiden.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, irgendwie verstehe ich das nicht so ganz. Wenn das Kind bei ihnen lebt, kann er keine Partner Monate nehmen, dann stehen Ihnen 14 Monate zu, was doch viel besser für Sie wäre. Liebe Grüße NB


Lina_100

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Hallo, Sie schreiben etwas verwirrend. Er kann nur Elternzeit nehmen, wenn das Kind bei ihm wohnt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Jugendamt zwei Umzüge innerhalb von 2 Monaten gut heißen würde, nur damit der Vater Elternzeit nehmen kann. Da müsste er schon klagen und dann dauerhaft für das Kind sorgen wollen. Lassen Sie den Unterhalt vom Jugendamt berechnen. LG


Sternenschnuppe

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Entspanne Dich ! Das Kind ist bei Dir gemeldet, der Aufenthalt bei Dir seit Geburt unstrittig. Dir stehen dank Änderungen beim Elterngeld die Alleinerziehendenmonate eh zu. Du bist alleine mit dem Kind gemeldet. Es wäre schädlich für das Kindeswohl sie da für zwei Monate rauszureissen und Dich von Hauptbezugsperson zum Umgangselternteil zu machen und dann alles wieder zurück. Lasse NIE zu dass er das Kind bei sich meldet, damit schaffst Du Fakten die nicht mehr so schnell änderbar sind. Du willigst damit ein dass sie bei ihm leben kann. Sowas mit ummelden geht für die Partnermonate wenn man zusammen ist aber zwei Wohnungen hat. Oder wirklich super miteinander auskommt nach der Trennung und sich vertraut. Alles nicht gegeben bei Euch ! Hole Dir Hilfe beim Jugendamt, ein moderiertes Gespräch mit ihm, damit ihr den Umgang im Sinne des Kindes ausbauen könnt. Indem er lernt sie komplett zu versorgen mit allem. Langsam aber stetig ausbauen und halte Dich raus wenn er sie versorgt. Schiefe Windeln etc. nix sagen, die wuseln sich schon zurecht. Lass ihn machen, biete Hilfe an, er kann gerne fragen, ansonsten raushalten solange es nicht gefährlich ist.


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